Wahlkampf 2013

Rede von Ströbele zu der Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes

28.09.2015: Hier ist die zu Protokoll gegebene Rede vom 24.09.2015 im Wortlaut.

"Die Ursprünge des Gesetzes, dessen Geltung zum dritten Mal verlängert werden soll, reichen in die Zeit unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zurück. Damals wurden den Geheimdiensten mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz Befugnisse eingeräumt, in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einzugreifen. Sie sollten Kontendaten, Flugdaten, Passdaten und Verkehrsdaten von Telekommunikationsmedien abfragen dürfen. Auch ging es um den Einsatz von so genannten IMSI-Catchern. Weil es um Grundrechtseingriffe ging, sollten diese an enge Einschränkungen gebunden sein. Schon die Anordnung sollte von höchster Stelle und nur mit parlamentarischer Kontrolle möglich sein. Die Betroffenen sollten nachträglich informiert werden. Die Regelungen sollten nur dem Kampf gegen Terrorismus dienen und befristet auf zehn Jahre gelten. Wegen der gewollt stark einschränkenden Bedingungen wurde das Gesetz nur restriktiv und in wenigen Fällen angewandt. Befürchtungen, das Gesetz könnte zu massenhaften Grundrechtsverletzungen führen, bewahrheiteten sich nicht. Flugdaten, Kontodaten, Verkehrsdaten wurden im einstelligen und unteren zweistelligen Bereich pro Jahr erhoben, insgesamt 64 bis 77 mal pro Jahr, Postdaten gar nicht. Gleichwohl wurde die Geltung des Gesetzes 2007 für fünf Jahre verlängert. Die Bedingungen wurden etwa für Kontodaten gemildert. Nicht mehr Minister mussten die Anordnungen genehmigen. 2011 wurde die Gesetzesanwendung erneut um fünf Jahre verlängert. Beiden Verlängerungen lagen keine unabhängigen Überprüfungen des Nutzens der Verlängerung zugrunde. Deshalb wurde nun erstmals eine Evaluierung durch Wissenschaftler durchgeführt. Das Ergebnis liegt seit April 2015 vor. Wieder wurde festgestellt, dass das Gesetz nur in wenigen Fällen angewandt wurde. So gab es zum Beispiel von November 2013 bis November 2014: 23 Kontoabfragen, zwei für Flugverbindungen, für Verkehrsdaten 33 und Kontostammdaten 21 mal Abfragen. Unterrichtungen der Betroffenen erfolgten all die Jahre nur in etwa in einem Drittel der Fälle. Jetzt soll das Gesetz zum dritten Mal verlängert werden bis 2021. Schon angesichts der geringen Zahl der Anwendungsfälle ist zu bezweifeln, ob dies zwingend notwendig ist. Schließlich geht es nicht nur um irgendwelche Befugnisse für die Geheimdienste, sondern um Grundrechtseingriffe. Deshalb wurde das Gesetz 2002 nur beschlossen, um Aufklärungsmöglichkeiten in der besonders angespannten und gefährlichen Situation zu schaffen. Ein Dauergesetz für Jahrzehnte war nicht beabsichtigt. Ein einfaches Durchwinken einer Verlängerung kommt für uns nicht in Betracht. Zur Vorbereitung einer vertretbaren Entscheidung müssen die konkreten Ergebnisse der Gesetzesanwendung in den letzten fünf Jahren darauf anhand der konkreten Fälle überprüft werden, wie relevant diese für den Kampf gegen den Terrorismus gewesen sind. Das bisherige Evaluationsergebnis bringt dazu keine ausreichenden Erkenntnisse. Also muss die Bundesregierung uns konkrete Zahlen nachliefern, wie oft durch die Anwendung der fraglichen Befugnisse schwere Terrordelikte verhindert oder aufgeklärt werden konnten. Ohne solche Belege können Grüne dem Entwurf nicht zustimmen."

Hier können Sie die ganze Debatte ab Seite 169 im Protokoll nachlesen.