Wahlkampf 2013

Pressemitteilung: Strafschärfung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl ist unnütze Symbolik und weitet verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung aus

11.05.2017: Zu der vom Kabinett gestern verabschiedeten Gesetzesänderung bei Wohnungseinbruchsdiebstählen erklärt Hans-Christian Ströbele: Der Kabinettsentwurf zur Strafverschärfung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl ist unnützes Symbolstrafrecht und weitet wie befürchtet die Nutzung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung aus.

Der Wunsch der Bevölkerung, besser vor Wohnungseinbruch geschützt zu werden, ist nachvollziehbar und berechtigt. Aber bloße Strafverschärfung schreckt nicht ab. Helfen würde, die viel zu niedrige Aufklärungsquote zu verbessern. Dazu braucht es mehr Personal und bessere Ausstattung für die Polizei sowie mehr staatlich geförderte Investitionen in Schutzeinrichtungen für Wohnungen. Beides erhöht die Entdeckungs- und Verurteilungswahrscheinlichkeit der Täter und schreckt ab. Demgegenüber bleibt die populistische und im Wortsinn billige Strafverschärfungspolitik der Unions-SPD-Koalition auf dem alten falschen Pfad, der der Bevölkerung keine Verbesserung ihrer berechtigten Schutzerwartungen gebracht hat. Die erhöhte Strafandrohung schreckt vor allem keine potenziellen Einbrecher von ihrem Plan ab, schützt also keinen einzigen Bürger vor Einbrüchen. Die Strafverschärfung verschiebt außerdem das austarierte System der Strafrahmen im Strafgesetzbuch. Der Einbruchsdiebstahl in einer Privatwohnung wird künftig genauso als "Verbrechen" behandelt wie ein Bandendiebstahl (§ 244a StGB), trotz der wesentlich höheren kriminellen Intensität des letzteren. Einen minder schweren Fall gibt es nicht mehr: Das Stehlen von Gegenständen geringen Wertes oder sog. Beschaffungsdiebstähle müssten also bei Wohnungseinbruch schwer bestraft werden. Wir wollen, dass es bei dem im Grundgesetz verankerten Schuldprinzip bleibt. Der Strafrahmen muss sich nach dem Unrechtsgehalt, nach der Schwere der Tat richten. Genauso müssen sich strafprozessuale Mittel nach dem Tatunrecht richten und dürfen nicht unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen. Wie von uns befürchtet, weitet die GroKo die Nutzung der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung jetzt auf einfache Einbruchsdiebstähle aus. Auch die Funkzellen-Standortabfrage wird ermöglicht, obwohl sie eine Vielzahl Unbeteiligter (z.B. alle Nachbarn des Einbruchopfers) beeinträchtigt und ohne Richtervorbehalt vorgenommen wird.

Die Gesetzesänderung ist somit nicht nur unsinnig und unaufrichtig begründet, sondern auch noch rechtsdogmatisch unsauber und unverhältnismäßig. Das alles für ein Stück Symbolpolitik zur vorgegaukelten Verbesserung der Sicherheit im Vorwahlkampf. Der Bundesjustizminister betätigt sich nicht als Wahrer des Rechtsstaats, sondern agiert wahlkampfgetrieben symbolpolitisch und ohne gebührende Orientierung am Grundgesetz.

Gesetzentwurf der BuReg: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_StBG_Wohnungseinbruchsdiebstahl.html

§§ 106 StPO: www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html

§ 113 TKG: www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113b.html