Bündnisgrüne begrüßen Klarstellung des Verfassungsgerichts - Keinen Bundeswehreinsatz im Inland erlauben
15.02.2006: Zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über das Luftsicherheitsgesetz erklären Bündnis 90/Die Grünen.
Wir begrüßen die heutige Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts : Flugzeuge mit unbeteiligten Passagieren an Bord dürfen keinesfalls - auch nicht zur Abwehr von Terrordrohung – durch die Bundeswehr abgeschossen werden. Wir sind davon ausgegangen, dass das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss solcher Passagiermaschinen auch nicht zulässt. Wenn das Verfassungsgericht jetzt festgestellt hat, dass § 14 des Gesetzes auch andere Interpretationen zulässt, ist eine Korrektur des Gesetzes geboten, um auch die von uns gewünschte Klarheit zu schaffen. Selbstverständlich hat auch für uns der Schutz der Menschenwürde Vorrang. Sie muss im Kern unangetastet bleiben. Deshalb würden wir jeder Neuregelung widersprechen, die den – unter welchen Einschränkungen auch immer – Versuch unternähme, den Abschuss von Flugzeugen mit Passagieren zu erlauben.
Für polizeiähnliche Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei gegen ein entführtes Flugzeug, in dem sich keine Unbeteiligten befinden, bedarf es auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keiner Änderung des Grundgesetzes. Einer Grundgesetzänderung, die gar erweiterte Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland vorsieht, wie sie Bundesinnenminister Schäuble fordert, werden wir nicht zustimmen. SoldatInnen gehören weder vor Fußballstadien noch in die Strafverfolgung oder polizeiliche Gefahrenabwehr; diese Aufgabe ist und bleibt den dafür professionell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und –beamten vorbehalten.
Auch der deutsche Verfassungsminister Dr. Schäuble sollte sich auf die Verfassung besinnen und nun endlich von seiner seit über einem Jahrzehnt verfolgten Forderung nach ausgeweiteten Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland lassen.