Wahlkampf 2013

Bundesregierung für Abschuss von gekaperten Passagierflugzeugen

06.02.2008: Zur Haltung der Bundesregierung zum Abschuss von durch Terrorosten entführte Flugzeuge erklären Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit:

"Die Bundesregierung bejaht den Bundeswehreinsatz gegen Passagierflugzeuge, die von internationalen Terroristen gekapert wurden. Sie setzt terroristische Anschläge einem Angriff eines anderen Staates gleich. Und sie schließt einen Befehl zum Abschuss eines solchen Flugzeugs bewusst nicht aus. Das sind die Kernpunkte der jetzt vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema (BT-Drs. 16/7738).

Damit liegt die Bundesregierung ganz auf einer Linie mit der jüngsten Kritik von Bundesinnenminister Schäuble an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er hatte gesagt, er lasse sich durch dessen Mahnungen und Erinnerungen an die Menschenwürde der unbeteiligten Passagiere nicht einschränken. Die Antworten auf unsere Fragen zeigen, dass diese Missachtung des Bundesverfassungsgerichts keine Einzelmeinung, sondern Regierungspolitik ist.

Ihre unzulässige Gleichsetzung eines kriegerischen Angriffs von außen mit dem drohenden Absturz eines entführten Passagierflugzeugs im Inland versucht die Bundesregierung dann auch noch mit unzulässig verkürzten Zitaten aus dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz zu bemänteln. Im Urteil wurde zwar auch die Frage aufgeworfen, ob bei "Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind" möglicherweise von einer besonderen Situation auszugehen ist. Das zitiert die Bundesregierung noch richtig. Aber sie ignoriert den folgenden Satz, der unmissverständlich klargestellt, dass solche Flugzeugentführungen gerade "NICHT darauf zielen, den Staat selbst und seinen Fortbestand in Frage zu stellen."

Derartige sprachliche Rosstäuscherei kann man nur noch als Missachtung des höchsten deutschen Gerichtes und der anfragenden Parlamentarier bezeichnen. Zugleich ist sie eine Irreführung der Öffentlichkeit und vor allem der Soldaten. Ihnen droht, dass die Bundesregierung ihnen einen Abschuss befiehlt, für den sie individuell bestraft werden können.

Die Minister Schäuble und Jung wollen auf den Versuch verzichten, solche Abschusspläne gesetzlich zu regeln. Wohl weil sie fürchten, dass ihnen das Bundesverfassungsgericht mit dem Hinweis auf den gebotenen Schutz der Menschenwürde wieder in den Arm fällt. Stattdessen halten sie stur an ihren Plänen fest, innere und äußere Sicherheit zu vermischen, um so auch Herrn Schäubles langjährige Obsession zu verwirklichen: den Einsatz der Bundeswehr im Inland."