Wahlkampf 2013

Auskunftserteilung der Bundesregierung über Einsätze der GSG 9 in anderen Staaten sowie Bewertung der Wirkung dieser Einsätze

09.04.2008: In der 153.Sitzung des Bundestages stellte Hans-Christian Ströbele folgende mündliche Frage an die Bundesregierung:

"Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über jeweilige Zeiträume, Art, Empfänger und Kosten von Ausbildungsunterstützung, welche die GSG 9 seit ihrer Gründung Spezialeinheiten anderer Staaten leistete, und wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Wirkung jener Hilfe vor allem angesichts der Menschenrechtslage in den Empfängerstaaten?"

Dazu gab es eine mündliche Antwort von Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministerium:

"Die Antwort kann ich sehr kurz halten: Herr Kollege Ströbele, sofern Sie einzelfallbezogene Auskünfte zu erfolgten Ausbildungsunterstützungen haben möchten, ist die Bundesregierung bereit, diese auf eine Anfrage von Ihnen zu erteilen, soweit sie noch aktenkundig und recherchierbar sind und inhaltlich nicht dem Kontrollgremiumsgesetz, PKGrG, unterliegen. Zur Vermittlung rechtsstaatlicher Polizeiarbeit unterstützen im Einzelfall und nach offizieller Beantragungauch Beamte der GSG 9, der Bundespolizei polizeiliche oder mit Polizeiaufgaben betraute Vollzugskräfte anderer Staaten durch Ausbildungshilfe. Die Bundesregierung entscheidet insbesondere mit Blick auf die Menschenrechtslage über die Durchführbarkeit und die Unterstützung sowie in der Folge über deren Art, Umfang und Dauer. Sie ist der Auffassung, dass insbesondere die Vermittlung rechtsstaatlicher Grundsätze der Polizeiarbeit eine positive Wirkung im jeweiligen Empfängerstaat entfaltet."

Zusatzfrage von Christian Ströbele:

"Ihr Hinweis auf das Parlamentarische Kontrollgremium ging hier fehl, weil nicht die Aktivitäten der GSG 9, sondern die der Geheimdienste in dessen Kontroll- und Prüfungskompetenz fallen, und noch ist die GSG 9 kein Geheimdienst. An das anschließend, was Sie gesagt haben, stelle ich die Frage: Bedeutet Ihre Antwort, dass es sehr wohl solche Einsätze von GSG-9-Beamten im Ausland, Unterstützung in anderen Staaten gegeben hat? Gab es das bis in die jüngste Zeit hinein, wenn ja, in welchen Staaten und mit welchem Ergebnis? Waren darunter problematische Staaten wie Libyen oder Syrien?"

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs: "Die Antwort lautet: Ja, es hat Unterstützungen gegeben. Die Antwort auf Libyen bezogen lautet: Nein."

Eine weitere Zusatzfrage: "Sind Sie bereit, mir wenigstens für das letzte Jahrzehnt eine Auflistung dieser Einsätze zu geben und insbesondere darzustellen, welche Staaten davon betroffen waren und welche Überlegungen die Bundesregierung im Hinblick auf die fragliche Einhaltung von Menschenrechten in diesen Staaten und den möglichen Missbrauch der Fähigkeiten der GSG 9 zur Repression der eigenen Bevölkerung angestellt hat?"

Antwort des Staatssekretärs: "Ich kann Ihnen zusichern, dass wir jedes Auskunftsersuchen von Ihnen, das sich auf konkrete Staaten bezieht, selbstverständlich prüfen und, soweit wir dies können, auch beantworten werden."

Das gesamte Plenumsprotokoll ist hier zu finden: 153_Plenum_Protokoll