Wahlkampf 2013

BND-Bespitzelung: Verantwortlichkeiten im Bundeskanzleramt aufklären, Wiederholungen vorbeugen und Geheimdienstkontrolle verbessern

26.05.2006: Presseerklärung zur heutigen Veröffentlichung des Berichtes des Sonderermittlers Schäfer über die Überwachung von Journalisten durch den BND

BND-Bespitzelung: Verantwortlichkeiten im Bundeskanzleramt aufklären, Wiederholungen vorbeugen und Geheimdienstkontrolle verbessern

Zur heutigen Veröffentlichung des Berichtes des Sonderermittlers Schäfer über die Überwachung von Journalisten durch den BND erklärt Hans-Christian Ströbele, MdB:

Es ist bedauerlich, dass sich die vom Parlamentarischen Kontrollgremium beschlossene Veröffentlichung des Schäfer-Berichts weiter verzögert hat. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Journalisten eine Publikation ihrer Beobachtung durch den BND oder ihrer Kooperation mit dem BND unterbinden wollen. Die Öffentlichkeit wie auch Journalistenkollegen und Redaktionen haben ein berechtigtes Interesse, über solche Verfehlungen unter Namensnennung aufgeklärt zu werden. Persönlichkeitsschutz im engeren Sinne steht dem nicht entgegen, denn eine Veröffentlichung von Daten oder Geschehnissen aus deren geschützter Privat- oder gar Intimsphäre war ohnehin nicht geplant. Mit Verstößen gegen journalistische berufsethische Standards können sich nur journalistische Standesorganisationen befassen.

Das PKG und der Bundestag haben nun darüber zu wachen, dass die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Konsequenzen auch tatsächlich umgesetzt werden. Außerdem müssen die fachlichen und politischen Verantwortlichkeiten für diese Vorgänge - die sich vor allem während der schwarz-gelben Regierungszeit bis 1997 abspielten, z.T. auch hernach - in der BND-Leitung, bei der Koordination der Dienste sowie im Bundeskanzleramt rückhaltlos weiter aufgeklärt werden.

Dies kann und sollte zunächst in der kommenden Woche im Innen- und weiteren Ausschüssen des Bundestages anlässlich der von uns beantragten beschleunigten Beratung des bündnisgrünen Antrags ("Überwachung von Journalisten durch den BND", BT-Drucksache 16/85) geschehen, ferner im PKG. Aber die Notwendigkeit einer Befassung auch in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages wird immer wahrscheinlicher. Denn nach den widersprüchlichen Auskünften von Beteiligten erscheint eine verlässliche Feststellung der persönlichen Verantwortlichkeiten nur in einer förmlichen Beweisaufnahme möglich. Darüber sollten sich die Fraktionen in der kommenden Woche nach den Ausschusssitzungen verständigen.

Ferner zeichnet sich als Konsequenz schon jetzt einmal mehr die Notwendigkeit ab, die parlamentarische Kontrolle über die Geheimdienste wirksamer zu gestalten, insbesondere durch weitreichende Veröffentlichung zu sanktionieren, wenn die Bundesregierung das PKG - wie geschehen - nicht vollständig und zeitnah über problematische Einsätze und Verfehlungen der Dienste unterrichtet. Hierzu wird gleichfalls nächste Woche im Plenum des Bundestages ein grüner Antrag beraten ("Für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste", Drucksache 16/843).