Wahlkampf 2013

Keine rechtsverbindliche Garantie für SparerInnen - mündliche Anfrage

15.10.2008: In der 182.Fragestunde des Bundestages hat die Bundesregierung auf Anfrage von Christian Ströbele eingeräumt, daß die sogenannten "Garantie"-Erklärungen der Kanzlerin und des Finanzministers vom 5.und 8.10.2008 den SparerInnen "keine rechtsverbindliche und damit selbständig einklagbare Garantie" der Sicherheit ihrer Spareinlagen gewährt.

Frage von Hans-Christian Ströbele:

"Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit die Aussagen der Bundeskanzlerin am 5. Oktober 2008 ("Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.") und am 7. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag ("Diese Erklärung gilt".) nicht bloß politische Absichtserklärungen ohne realen Wert für die Sparerinnen und Sparer bleiben, sondern zu einer entsprechenden rechtsverbindlichen Garantieerklärung mit einem notfalls gegen den Bund einklagbaren Anspruch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden, und wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen zulasten des Bundes, die dadurch in Milliardenhöhe entstehen können, bezahlt werden?"

siehe Drucksache 16/10519, Frage 35


Antwort der Bundesregierung durch Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl :

"Die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die privaten Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger auch im äußerst unwahrscheinlichen Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme gesichert sind. Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantieerklärung ableiten. Allerdings wird sich die Bundesregierung an dieser politischen Zusage festhalten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich wird. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sparer in Deutschland grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum einen durch das gesetzliche Sicherungssystem, welches den Sparern eine Mindestabsicherung in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt hat."


Besonders die Hinweise im zweiten Absatz der Antwort auf die Tragfähigkeit der bereits bestehenden Schutzsysteme gehen am Problem vorbei, denn sie beziehen sich auf den Zusammenbruch einzelner Banken, der dann von den anderen Banken abgesichert wird. Diese Sicherung kann aber nicht greifen bei einem Zusammenbruch eines ganzen Bankensystemes mit eine Kette von Großbanken. Gerade auf diesen Fall bezieht sich aber die "Garantieerklärung" der Regierung.