Prozess gegen rechten Gewalttäter
28.11.2003: Ein Jahr und drei Monate Haftstrafe für Neonazi
Am Dienstag, den 9. Dezember fand der zweite Verhandlungstermin gegen den rechten Gewalttäter, der am 20.9.2002 Hans-Christian Ströbele attackierte, statt.
Für seinen Angriff auf Hans-Christian Ströbele ist ein 36 Jahre alter Neonazi zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte gegen den polizeibekannten Rechtsextremisten, der wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz mehrfach vorbestraft ist, am Dienstag eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die Tat, einfache Körperverletzung und Beleidigung, sei politisch motiviert und außerdem "feige, hinterhältig und gemein", sagte der Richter. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wurde fallengelassen, weil ein Angriff mit einem Totschläger nicht bewiesen werden konnte.
Der Täter, Bendix W., verletzte Hans-Christian Ströbele zwei Tage vor der letzten Bundestagswahl mit einer Teleskopstange. Hans-Christian Ströbele erlitt eine schwere Gehirnerschütterung, konnte den Täter aber stellen. Bendix W. ist der Polizei als Angehöriger der rechten Szene bekannt. Gegen ihn liefen bereits mehrere Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch.