Wahlkampf 2013

Für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie - Gesetzesentwurf

18.06.2009: Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender leben heute so frei wie nie zuvor in der deutschen Geschichte. In breiten Teilen der Bevölkerung herrschen Toleranz und Respekt. Dennoch sind auf dem Schulhof, im Fußballstadion und in bestimmten Musikszenen homo-feindliche Parolen Alltag. Auch im Wirtschafts- und Arbeitsleben besteht erhebliche Diskriminierungsgefahr. Antihomosexuelle Gewalt ist weiterhin eine massive Bedrohung. Anfeindungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, jede Form von Diskriminierung aber insbesondere die Bedrohung durch Gewalt sind ein Angriff auf die Freiheit. Eine demokratische Gesellschaft muss das Recht durchsetzen, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst anders sein zu können.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Homophobie hat keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft. Feindseligkeit gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans- oder intersexuellen Menschen schränkt die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger empfindlich ein. Der Deutsche Bundestag ist besorgt über sich häufende Berichte über Gewalttaten gegen Lesben, Schwule und Transgender.

Der Deutsche Bundestag ruft dazu auf, der Homophobie auf allen politischen Ebenen aktiv entgegenzuwirken - in Bund, Ländern und Kommunen. Auch alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, sich mit Homophobie auseinanderzusetzen und ihren Beitrag für ein Klima des Respekts und für die Wertschätzung von Vielfalt zu leisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit konzertiert anzugehen, keine Problemfelder auszusparen und den "Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz" um das Problemfeld Homophobie zu ergänzen;

2. in der Gesellschaft aktiv für die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Identitäten und unterschiedlicher Lebensweisen zu werben, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes künftig ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht wird und öffentlichkeitswirksam Diskriminierungen durch geeignete Medien und Materialien entgegentritt sowie vorbeugt;

3. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Bund-Länder-Programm gegen antihomosexuelle Gewalt auf den Weg zu bringen, das endlich ein realitätsgenaueres polizeiliches Lagebild über homophobe Gewalt in Deutschland ermöglicht und zielgenau Maßnahmen zur Forschung, Prävention, Aus- und Fortbildung bei Polizei und Justiz sowie Maßnahmen für eine zielgruppen- sensible Opferhilfe umfasst;

Der Antrag enthält weitere 13 Vorschläge und Konzeptideen sowie eine ausführliche Begründung und folgt unten zum Download.

Zugehörige Dateien:
Der gesamte Antrag mit Begründung als pdf-DokumentDownload (100 kb)