Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert werden!
19.01.2010: Presseerklärung anlässlich der heutigen polizeilichen Durchsuchungen in Berlin-Kreuzberg und Dresden
Anlässlich der heutigen polizeilichen Durchsuchungen in Berlin-Kreuzberg und Dresden bei Nazi-Gegnern erklärt Hans-Christian Ströbele:
Naziaufmarsch Dresden: Aufrufe zu Protesten dürfen nicht kriminalisiert werden!
Die heutigen polizeilichen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen in Berlin-Kreuzberg sowie in Dresden und die zugrundeliegende gerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Dresden mit dem Ziel, Unterlagen aufzufinden, die Aufschluss darüber geben, welche Personen den Aufruf inhaltlich unterstützen, sind mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Blockaden bei Demonstrationen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.
Denn die geplanten Demonstrationen der Nazi-Gegner sind nicht verboten. Auch in der Vergangenheit wurden vielfach Blockaden und Demonstrationen gegen Nazi-Aufmärsche durchgeführt (etwa im Jahr 2000 am Brandenburger Tor). Zu Protesten riefen - ohne Intervention der Justiz - auch Prominente öffentlich auf bis zum Bundestags-Präsidenten, oder aktuell etwa der Jenaer Oberbürgermeister.
Die heutigen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen sind geeignet, dem geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden Tor und Tür zu öffnen. Die zugrundeliegende Gerichts-Entscheidung darf keinen Bestand behalten. Die beschlagnahmten Computer und Gegenstände sind umgehend herauszugeben, insbesondere die Aufrufe und Plakate, damit diese den Protest gegen den Nazi-Aufmarsch verbreitern helfen.
Christian Busold Büro MdB Hans-Christian Ströbele
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