Wahlkampf 2013

Schriftliche Anfrage: Polizeiprovokationen bei Demonstrationen oder anderen Großveranstaltungen

29.10.2010: In verschiedenen Zeitungen wurde berichtet, dass Gewalt oder Provokationen durch die Polizei gefördert wurde. Die Bundesregierung streitet dies ab.

Frage: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von Polizisten des Bundes (und soweit bekannt der Länder) bei Demonstrationen oder anderen Großveranstaltungen, die mit oder ohne Auftrag bzw. Freigabe Anlass für polizeiliches Einschreiten gegen Demonstranten lieferten, indem Gewalt oder Provokationen gefordert oder gefördert wurden (etwaige Erkenntnisse bitte spezifizieren, entsprechende Medienberichte und Polizistenaussagen siehe Hamburger Abendblatt vom 18. Oktober 2010, Neues Deutschland vom 21. Oktober 2010; LT vom 29. Oktober 2010, ähnlich ARD-Monitor vom 21. Oktober 2010), oder kann die Bundesregierung solche Aktivitäten von Bundesbediensteten für die Vergangenheit definitiv ausschließen und nachdrücklich darauf hinwirken, dass es solche bei künftigen Demonstrationen - etwa gegen Castortransporte und "Stuttgart 21" - sicher nicht geben wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 9. November 2010 Der Bundesregierung liegen weder Erkenntnisse über Aktivitäten von Polizisten des Bundes oder der Länder, welche ohne Auftrag Anlass für polizeiliches Einschreiten geliefert hätten, noch über Aktivitäten von Polizisten des Bundes oder der Länder, welche mit Auftrag Anlass für polizeiliches Einschreiten geliefert hätten, vor. Die Bundesregierung erwartet von den von ihr ingesetzten Beamten stets ein rechtstreues Verhalten.