Mündliche Frage: Festnahme des deutsch-syrischen Staatsbürger Rami M.
07.07.2010: Was und ab wann wusste die Bundesregierung von der Festnahme?
Welche Erklärung gibt die Bundesregierung dafür, dass ihr - gemäß ihrer Antwort auf meine Dringliche Frage vom 1. Juli 2010 (Plenarprotokoll 17/51, S. 5306 C) - keine "bestätigten" Informationen über die Festnahme des deutsch-syrischen Staatsbürgers Rami M. am 21. Juni 2010 durch die pakistanischen Sicherheitskräfte vorliegen, obwohl der Festnahme die vorherige Übermittlung von Daten durch das Bundeskriminalamt an pakistanische Sicherheitsstellen zugrunde lag, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern zuvor an der Diskussion zu dieser Datenübermittlung beteiligt waren und obwohl ab dem 22. Juni 2010 (SPIEGEL ONLINE), 23. Juni 2010 (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Hamburger Abendblatt), 26. Juni 2010 (Deutsche Presse-Agentur) sowie 28. Juni 2010 (DER SPIEGEL, Süddeutsche Zeitung) mit präzise geschilderten Details von der Festnahmeaktion berichtet wurde sowie die pakistanische Polizei dies bestätigte, und mit welchen Aktivitäten wird die Bundesregierung sich über die Festnahme informieren sowie die rasche Freilassung des deutschen Staatsbürgers, seine Rückreise nach Deutschland bzw. seine Überstellung in deutsche Obhut zu erreichen versuchen?
Zum Informationsverhalten anderer Staaten Bundesregierung keine Erklärung abgeben. Die deutsche Botschaft in Islamabad hat auf Weisung des Auswärtigen Amts nach Bekanntwerden von Medienberichten über die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen das pakistanische Außenministerium unverzüglich um Informationen über die Identität des Festgenommen, die Gründe der Festnahme, den derzeitigen Aufenthaltsort und gegebenenfalls um konsularischen Zugang zu dem Festgenommenen gebeten. Eine Antwort des pakistanischen Außenministeriums steht gegenwärtig aus. Pakistanische Sicherheitsbehörden haben gegenüber der Botschaft die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen bestätigt, ohne dessen Identität offenzulegen.