Schriftliche Frage: Überwachung an den US-Botschaften
17.12.2010: Überwachung Verdächtiger nahe Einrichtungen der USA oder anderer Staaten mittels "Surrveillance Detection Units" (SDU) sowie künftige Unterbindung dieser Praxis
Frage:
Welche Angaben macht die Bundesregierung über Surveillance Detection Units (SDU) oder ähnliche Einheiten zur Überwachung verdächtiger Personen in der Nähe von Einrichtungen der USA, insbesondere Botschaften, oder anderen Staaten in Deutschland ähnlich wie in Norwegen (vgl. Frankfurter Rundschau vom 5. November 2010; AFP vom 4. November 2010, 14.04 Uhr) (bitte vollständige Auflistung nach beteiligten Personen, deutschen und ausländischen Dienststellen, Schutzobjekten, Dauer, Art, Umfang sowie Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung und sonstigen Maßnahmen), und wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis von dieser Praxis genommen und wird diese künftig unterbinden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:
Die Bundesregierung hat aus den zitierten und anderen Presseberichten über die so genannte Surveillance Detection Unit (SDU) Kenntnis erhalten. Eine Prüfung durch die Sicherheitsbehörden hat ergeben, dass es sich bei der SDU um eine Einrichtung handelt, die für den Objektschutz der Botschaft zuständig ist. Bei der US-Botschaft in Berlin handelt es sich um ein Objekt, das zu den am meisten gefährdeten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zählt. Für die Bundesregierung ist es daher nachvollziehbar, dass erhebliche Maßnahmen zum Schutz dieses Objekts notwendig sind. Ihr liegen keine Anhaltspunkte vor, dass von der Botschaft statuswidrige Aktivitäten ausgehen.