Wahlkampf 2013

Erklärung zur "sozialen Fortschrittsklausel" im EU-Recht

17.03.2011: Bei einer Abstimmung über einen Antrag der Linksfraktion, der die soziale Fortschrittsklausel in EU-Recht übernehmen will, hat sich die grüne Bundestagsfraktion enthalten, obwohl die Forderung auch von Grünen getragen wird. Warum erklärt Christian in einer persönlichen Erklärung.

Erklärung nach § 31 GOBT zur namentlichen Abstimmung über den Antrag "Gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Soziale Fortschrittsklausel in das EU-Vertragswerk aufnehmen" (TOP 33 e) am 17.März 2011:

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Jahren 2007 und 2008, insbesondere in den Sachen, Viking Line, Laval, Rüffert und Luxemburg, hat den sozialen Grundrechte geschadet und zu einem Ungleichgewicht gegenüber den Grundfreiheiten des Marktes geführt. Ein großes Problem ist, dass in der bisherigen Praxis der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die sozialen Grundrechte zumeist den wirtschaftlichen untergeordnet werden. Die Schutzvorschriften der EU für Arbeitnehmer reichen derzeit nicht aus. Daher ist es notwendig, die Balance wieder herzustellen und sozialen Grundrechten mehr Gewicht zu geben. Wir unterstützen daher die Forderung, eine soziale Fortschrittsklausel in die Verträge der Europäischen Union aufzunehmen. Die konkrete Formulierung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, auf die sich der Antrag bezieht, ist ein begrüßenswerter Denkanstoß, kann von uns in dieser Form aber nicht mitgetragen werden. Der Vorschlag statuiert einen generellen Vorrang der sozialen Grundrechte innerhalb der Europäischen Verträge. Dies bedeutet, dass soziale Grundrechte Vorrang gegenüber allen anderen in den Verträgen enthaltenen Normen, sogar denen in der Grundrechtecharta der Europäischen Union bekommen sollen. Für uns sind soziale Grundrechte und die Grund- und Menschenrechte wichtig.

Zudem statuiert der Vorschlag eine Anweisung an Gerichte auch in einer Abwägung verschiedener Grundrechtsnormen immer zu Gunsten der sozialen Grundrechte zu entscheiden. Das widerspricht unserem Grundrechtsverständnis, weil aus unserer Sicht eine durch die Gerichte im Einzelfall unabhängige Abwägung von Grundrechten geboten ist.

Wir befürworten eine soziale Fortschrittsklausel, die die sozialen Grundrechte gegenüber den Grundfreiheiten des Markts stärkt. Eine soziale Fortschrittsklausel, die allerdings generell Vorrang genießt, bewegt sich nicht im Grünen Rechtsverständnis. Dem Antrag in dieser Form können wir nicht zustimmen. Weil auch wir eine soziale Fortschrittsklausel unterstützen, werden wir uns enthalten.