Wahlkampf 2013

Deutschland braucht dringend Schutzregelungen für Whistleblower

17.08.2011: Gesetze zum Schutz von Whistleblowern waren 2010 noch konkret in Planung, nun spricht die Regierung nur noch von "Zielvorstellungen". Ströbele kritisiert dies und plant einen eigenen Gesetzenentwurf einzureichen.

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof urteilte am 21.6.2011 im Falle einer Berliner Altenpflegerin, dass MitarbeiterInnen vor Kündigung geschützt werden müssen, welche öffentlich auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinweisen (sogenannte Whistleblower). Die USA z.B. hat schon solche gesetzlichen Schutzregelungen. Auch die Bundesregierung kündigte November 2010 in einem Beschluß der G20-Staaten sehr konkret an, " "bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen".

Doch davon will die Bundesregierung nun offenbar nichts mehr wissen, wie das Wirtschaftsministerium Christian Ströbele auf dessen Anfrage hin mitteilte. Darin hat das Ministerium jenen Beschluss entgegen dem Wortlaut uminterpretiert in eine bloße "Zielvorstellung, erforderlichenfalls" Regelungen zu erlassen, wobei erst nach dem erwarteten Bericht einer eingesetzten G20-Arbeitsgruppe "beurteilt werden kann, OB" sich daraus Konsequenzen auch für Deutschland ergäben.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion wird im Herbst dazu einen von mir initiierten eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung ist hier nachzulesen: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706589.pdf#p.36 (Seite 36, Frage 42)