Wahlkampf 2013

Nazis / Sicherheitsbehörden: Bundestag selbst muss die Affäre zentral aufklären; Sonderermittler kann nur begrenzt helfen

19.11.2011: Pressemitteilung von Hans-Christian Ströbele

Die Einsetzung eines Sonderermittlers durch den Deutschen Bundestag zur Aufklärung der Pannen bei Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Nazi-Untergrund kann nützlich sein. Ich selbst fordere das seit einer Woche. Aber dies kann nur eine Unterstützung sein und die Aufklärung durch den Bundestag selbst in dessen Kontrollgremium sowie Innenausschuss keinesfalls ersetzen. Ein Sonderermittler könnte keinen Zeugen zum Erscheinen oder Aussagen verpflichten und die Sicherheitsbehörden nicht zur Aktenvorlage zwingen. Das kann erst ein Untersuchungsausschuss.

Im Deutschen Bundestag muss die parlamentarische Aufklärung der Missstände und Fehler in Bund und Ländern konzentriert werden. Es darf nicht sein, dass Länder wie Thüringen und Hessen Akten und Zusammenarbeit weiterhin mit dem Verweis auf vermeintlich vorrangige Länder-Zuständigkeiten verweigern. Kontrollgremium und Innenausschuss des Bundestags müssen ihre Arbeit intensiviert fortsetzen und ihre Aufgaben erfüllen, bis der Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzt. So wurde schon bei der Aufklärung des BND-Einsatzes im Irak-Krieg verfahren. Die Bevölkerung hat den Anspruch, dass die Volksvertreter laufend über Missstände informiert werden und selbst ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Dabei kann ein Sonderermittler sie lediglich unterstützen. Eine Konsequenz muss sehr schnell kommen: Jeder einzelne V-Mann muss abgeschaltet, jeder V-Mann-Führer abgezogen werden, wenn sie mit jenen sympathisieren, die sie überwachen sollen. Außerdem müssen Verfassungsschützer künftig der Polizei mitteilen, wenn sie von geplanten oder begangenen Straftaten erfahren, statt diese zu decken. Ohne solche Mitteilungs-Verpflichtungen werden auch die geplante gemeinsame Datei und das "Nazi-Abwehrzentrum" Rex nicht funktionieren.