Christian Ströbele: Anmerkung zur Verletzung meiner Privatsphäre
27.11.2011: Darf ich nicht wütend und zornig werden, wenn vor meinen Augen meiner Ehefrau mit einer Zwille eine harte Kugel an den Kopf geschossen wird?
Wir waren im Urlaub Schwimmen im See. Meine Ehefrau war weiter raus geschwommen, während ich drei Jungs zugeschaut habe. Einer hat geangelt. Die beiden anderen amüsierten sich mit einer Zwille bzw. Schleuder. Sie schossen senkrecht in die Luft und in die Laubbäume. Ich vermutete mit Kieselsteinen. Sie schossen auch Richtung See, aber ins Wasser draußen vor dem Angler.
Für mich unerwartet richtete und spannte der erheblich größere Junge (ca. 13 - 15 Jahre alt) plötzlich die Zwille in seinen Händen in die andere Richtung, aus der meine Ehefrau herangeschwommen kam. Zu meinem Entsetzen schoß er die Zwille ab. Meine Ehefrau, die noch etwa 20 bis 30 m vom Ufer entfernt war, schrie auf und faßte sich an die Stirn. Als ich sah, daß sie weiterschwamm, stürmte ich an Land, um die die beiden Jungs zur Rede zu stellen. Einer zeigte mir eine helle orangene Kugel vor und behauptete, mit einer solchen habe er geschossen. Ich kannte solche Kugeln nicht. Sie war schwer und fest und fühlte sich an wie ein massives Plastikgeschoß. Der Junge gab an, mit der Kugel sollten Fische anlockt werden.
Meine Ehefrau war inzwischen an Land gekommen. Sie wies auf die Stelle am Kopf, wo sie von vorne getroffen wurde - wenige Zentimeter vom Auge entfernt. Sie klagte über starke Kopfschmerzen. Diese hielten noch viele Tage an.
Die beiden Jungs zeigten sich uneinsichtig und versuchten das Tun damit zu rechtfertigen, daß Baden an dieser Stelle des Sees nicht erlaubt sei. Ich habe die Zwille als Tatwerkzeug an mich genommen. Es war eine offensichtlich fabrikgefertigte.
Wir fuhren damit sofort zum Jugendamt der Stadt, damit dem Schützen amtlich klar gemacht werde, daß es so nicht geht. Von dort wurden wir aber an die Polizei verwiesen, weil die Mitarbeiter nichts machen könnten, wenn nicht Anzeige erstattet sei.
Ich brachte meine Frau zur Polizei. Sie erstattete Anzeige und gab den Vorfall zu Protokoll. Ich holte derweil meine Schwester ab, mit der wir eigentlich verabredet waren. Die Zwille wurde bei der Polizei abgegeben und ist von dort wohl wenige Tage später an den Eigentümer ausgehändigt worden. Von einem Badeverbot an dem Rand des Sees war bei der Polizei nichts bekannt.
Die Staatsanwaltschaft teilte einige Zeit später mit, das Verfahren sei eingestellt, weil der Schütze 13 Jahre alt war.
Es war ein unerfreuliches Urlaubserlebnis mit jetzt noch mal höchst unerfreulichen Folgen.
Ich lege weiter Wert auf den Schutz meiner Privatsphäre vor allem, wenn auch andere mir nahe stehende Menschen betroffen sind.
So sehen übrigens diese Futterschleudern aus: tinyurl.com/co234t6 Es sind richtige Zwillen.
Und so diese Boilies oder Fischfutterkugeln, die der Junge verschossen hat: de.wikipedia.org/wiki/Boilie ("zäh bis sehr hart ...Größe etwa von Murmel bis Golfball")
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Ströbele
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