Kritik am Gesetzesentwurf zu Beschneidungen
12.12.2012: Christian Ströbele kritisierte in der heutigen Beratung des Bundestages (12.12.2012) den Regierungsentwurf einer gesetzlichen Straflosigkeitsregelung für Beschneidungen.
Begründung:
Diese schaffe mehr neue Probleme und Zweifelsfragen als das seit 140 Jahren geltende Strafgesetzbuch aufwerfe. In all den Jahren sei es nie zu einer Verurteilung gekommen (auch nicht im kürzlichen Fall das Landgerichts Köln). Daher enthielt sich Christian Ströbele heute zu allen beratenen Anträgen. Stets muss stattdessen das elterliche Sorgerecht sorgfältig abgewogen werden gegen das gewichtige Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit.
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(ab Video-Minute 4:30)