Wahlkampf 2013

Persönliche Erklärung: Ströbele lehnt 3%-Hürde kleiner Parteien bei Wahlen ab

13.06.2013: Heute hat Hans-Christian Ströbele im Bundestag den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen abgelehnt, daß bei Wahlen zum Europäischen Parlament kleine Parteien künftig mindestens 3% erzielen müssen ("Sperrklausel"). Begründung:

  

Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch. Sie verstoßen gegen die Grundrechte von Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die ursprünglich im diesem Wahlgesetz stehende 5-%-Sperrklausel für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Sperrklauseln begünstigen in der Regel die etablierten Parteien. Die Möglichkeit der Vertretung neuer politischer Gedanken und Gruppierungen im Parlament wird erheblich eingeschränkt. Neue soziale Bewegungen haben es schwerer als unvermeidbar, politisch zu wirken auch, wenn sie in den Parlamenten nicht zu Wort zu kommen.

Deshalb haben sie sich zu Recht immer wieder gegen Sperrklauseln ausgesprochen. Diese Positionierung muß aber auch gelten, wenn die eigene Partei nicht von solchen Klauseln betroffen ist, weil sie mehr als 3 % Wahlstimmen erreichen wird. Zum Europäischen Parlament wählen die anderen EU-Länder ohne Sperrklauseln, jedenfalls ohne solche in dieser Höhe."

zum verfassungsrechtlichen Hintergrund: www.lto.de/recht/hintergruende/h/wahl-europaeisches-parlament-drei-prozent-huerde-bundesverfassungsgericht-parteien/

Presseecho:

Spiegelonline: Reform: Bundestag beschließt Dreiprozenthürde bei Europawahl "Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion gegen das Gesetz. "Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch", beklagte Ströbele in einer persönlichen Erklärung. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente."