Wahlkampf 2013

Rede im Plenum: "Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten zurücknehmen"

20.09.2007: Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Ermächtigung zur Strafverfolgung von Journalisten gemäß § 353 b Abs. 4 StGB im Zusammenhang mit dem 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode zurücknehmen" ist als Drucksache 16/6325 auf der Homepage des Bundestages einzusehen.

"Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zu später Stunde beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit einem sehr wichtigen Vorgang in eigener Sache. Dieser Deutsche Bundestag hat die Ursache für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten gesetzt, und zwar nicht gegen irgendwelche, sondern unter anderem gegen die besten investigativen Journalisten in diesem Land.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Dem Kollegen Kauder gebührt das zweifelhafte Verdienst, diese Ermittlungsverfahren damit angeschoben zu haben, dass auf seine Anregung hin von den Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses der Beschluss gefasst wurde, den Bundestagspräsidenten dazu aufzufordern, die Ermächtigung für diese Strafverfolgung zu erteilen. Ich war dagegen - gegen meinen heftigen schriftlichen und mündlichen Widerstand sind diese Verfahren eingeleitet worden -, weil diese Verfahren Quatsch sind. Der Staatsanwalt in Hamburg, der diese Ermittlungsverfahren als Erster von offizieller Seite beurteilt hat, hat sie zu Recht als Quatsch bezeichnet.

In der Zwischenzeit mussten wir feststellen, dass diese Verfahren von einigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden sollen, von einer Staatsanwaltschaft schon eingestellt worden sind, dass aber andere Staatsanwaltschaften sie weiterlaufen lassen. Das können wir nicht einfach so hinnehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Da haben wir eine Verantwortung, da müssen wir eingreifen. Als im Sommer in allen Zeitungen und sämtlichen Medien groß über diese strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten berichtet wurde, kam aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages heftige Kritik. Selbst der Kollege Grindel von der CDU/CSU-Fraktion - Medienexperte seiner Fraktion -

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Journalist!)

hat das Vorgehen als höchst problematisch bezeichnet; das ist für einen CDU-Abgeordneten ja schon höchst kritisch. Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss hat gesagt, diese Ermittlungsverfahren seien verfehlt, obwohl die Union und die SPD im Untersuchungsausschuss dafür gestimmt haben, dass diese Ermächtigung erteilt wird.

Wenn die Fraktionen in dieser Weise in der Öffentlichkeit Stellung nehmen, dann sind sie auch verpflichtet, dieser Kritik Taten folgen zu lassen. Dann müssen sie jetzt mit uns dafür sorgen, dass diese Verfahren eingestellt werden, und zwar sofort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Das können wir sehr einfach erreichen, indem wir den Bundestagspräsidenten auffordern, die Ermächtigung, die er erteilt hat, zurückzunehmen. Er kann das. Er muss das tun. Er kann das auch beschränkt auf die Journalisten tun. Das ist in allen Kommentierungen zum Strafrecht so vorgesehen. Der Kollege Kauder bestreitet das. Aber er hat keine einzige Belegstelle, die dem entgegensteht. Wenn das nicht gemacht wird, dann ist das böser Wille. Wir sind für guten Willen gegenüber den Journalisten. Deshalb fordern wir, dass die Ermächtigung sofort zurückgezogen wird, damit dieser Quatsch aufhört, damit diese strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sofort eingestellt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits Ende des letzten Jahres einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht,

(Joachim Stünker [SPD]: Miserabel!)

gemäß dem solche Strafverfahren gegen Journalisten nicht mehr eingeleitet werden könnten. Wir wollen damit festschreiben, dass ein Journalist nicht allein deshalb wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden darf, weil er in der Zeitung schreibt, dass ein Skandal passiert ist und ihm dazu eine bestimmte Information aus geheimen Quellen gegeben worden ist. Das darf nicht für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und schon gar nicht für eine Verurteilung ausreichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb wollten wir das Gesetz ändern und haben vorgeschlagen, dass der Deutsche Bundestag beschließt, dass Beihilfe und Anstiftung zu solch einem Geheimnisverrat, also eine Teilnahmehandlung, in Zukunft nicht allein aus dem Grund verfolgt werden, weil man etwas in der Zeitung bzw. in den Medien veröffentlicht. Das darf nicht sein. Das wollen wir ausschließen. Das darf nach dem Gesetz keine rechtswidrige Handlung mehr sein.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN)

Damit wären die Journalisten umfangreich und in dem erforderlichen Maße geschützt. Wir stehen auf der Seite der Pressefreiheit. Wir stehen auf der Seite der Journalisten und fordern deshalb: Lassen Sie die Journalisten in Ruhe ihre bewundernswerte Recherchearbeit durchführen und deren Ergebnisse auch veröffentlichen. Setzen Sie heute hier im Deutschen Bundestag ein Zeichen dafür, dass das Parlament nicht will, dass die Journalisten weiter verfolgt werden. Fordern wir den Bundestagspräsidenten auf, die Ermächtigung zurückzunehmen."

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])

Die Anträge dazu findet Ihr/ finden Sie auf: www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_237/06.html