Ströbele empört über US-Gutachten zu Snowdenbefragung
02.05.2014: "Ich sehe das Gutachten als Versuch der Bundesregierung, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einzuschüchtern."
"Sie hat die Expertise einer Anwaltskanzlei aus Washington eingeholt, nach der sich deutsche Abgeordnete strafbar machen, wenn sie Edward Snowden als Zeugen vor den Ausschuss laden, damit er hier sein ganzes Wissen über die NSA-Spionageaffäre aussagt - egal ob er dies in Berlin oder in Moskau tut. Damit wird der Parlamentarier, der sich im Auftrag seiner Wähler für die Aufklärung der millionenfachen illegalen, ja kriminellen Ausspähung der Privatsphäre und der ganzen IT-Kommunikation großer Teile der deutschen Bevölkerung engagiert, kriminalisiert. Das ist unglaublich und nicht akzeptabel. Wir müssen in Ruhe und unbeeindruckt von solchen Drohungen unsere Ausklärungsarbeit tun können. Die Bundesregierung muss hinnehmen, dass wir den Zeugen Snowden im Ausschuss befragen wollen über alles, was die NSA uns angetan hat und weiter antut mit der Verletzung unserer Grundrechte. Sie selbst trägt zur Aufklärung bisher wenig bei ebenso wie die USA.
Ich werde diese Sachverhalte und auch entgegengesetzt lautende Rechtsgutachten zum Thema in der nächsten Plenarsitzung des Deutschen Bundestages machen, zu dessen Fragestunde ich heute folgende Anfrage eingereicht habe:
Frage zur Fragestunde am 7. Mai 2014
Teilt die Bundesregierung - entgegen ihrer bisherigen Stellungnahme (tagesschau.de + sueddeutsche.de: je 30.4.2014) - das Rechtsgutachten des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 23.4.2014 (bit.ly/1rM78eu ), wonach sie verfassungsrechtlich "alternativlos" verpflichtet ist, Edward Snowden rasch um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier - ohne Befürchtung etwaiger Nachteilen gegenüber Russland - frei über Gefährdungen informationeller Bürger- und Grundrechte durch die NSA aufzuklären, was die USA bisher verweigert, und wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Annahme, gegenüber dieser sowie ihrer Kooperations-Pflicht mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages wöge verfassungsrechtlich ihre m.E. unbelegte sowie unrealistische Vermutung, eine Einreise Snowdens nach Deutschland könne u.U. vorübergehend die Kooperation US-amerikanischer mit hiesigen Geheimdiensten einschränken?
Mehr dazu auch heute im MoMa www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/446#/beitrag/video/2146018/Ströbele:-"Merkel-muss-über-NSA-reden"