netzpolitik.org: "Mitglieder des Untersuchungsausschusses müssen natürlich genau dasselbe wissen wie das, was die Bundesregierung nun ihrer beratenden "V-Person" zur Kenntnis zu geben gedenkt."
23.07.2015: Das nun öffentlich gemachte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur von der Bundesregierung eingesetzten Vertrauensperson, welche die Selektorenlisten der NSA anstelle des NSA-Untersuchungsausschusses sichten soll, kommentiert Christian Ströbele wie folgt:
Abhöranlage Bad Aibling (cc-by Dr. Johannes W Dietrich) |
"Bei der Beauftragung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes war das Vorgehen der Bundesregierung noch gar nicht klar. Selbstverständlich kann die Bundesregierung zur Beratung einstellen, wen auch immer sie will. Herr Altmaier ist frei in der Gestaltung des entsprechenden Arbeitsvertrages. Trotzdem müssen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses natürlich genau dasselbe wissen wie das, was die Bundesregierung nun ihrer beratenden "V-Person" zur Kenntnis zu geben gedenkt.
Mit § 10 PUAG hat der Berater der Bundesregierung jedenfalls nichts zu tun. Er hat auch keinen Einfluss auf die Informationsrechte der Abgeordneten."
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