Wahlkampf 2013

Hans-Christian Ströbele interveniert in der Bundestagsdebatte um die Vorratsdatenspeicherung

16.10.2015: In der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigte der SPD-Abgeordneter Flisek die Vorratsdatenspeicherung, um Anschläge wie den auf Charlie Hebdo zu verhindern. Hans-Christian Ströbele intervenierte: Dieser Anschlag kan nicht als Argument für die Vorratsdatenspeicherung missbraucht werden. Die Überwachung der Attentäter war auch ohne Vorratsdatenspeicherung legitim und möglich gewesen.

Hans-Christian Ströbeles Frage im Wortlaut:

"Herr Kollege Flisek, leider haben Sie meine Frage nicht zugelassen. Ich höre genau zu, auch wenn Sie reden, und ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie diese grauenhafte Tat in Paris hier zur Begründung der Vorratsdatenspeicherung missbrauchen.

Herr Kollege Flisek, Sie sind genauso wie ich bestens darüber informiert, dass die Täter dieses Anschlages der Polizei vorher nicht nur als Gewalttäter bekannt waren, sondern auch legitim abgehört worden sind, und dass sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen sie angewandt worden sind. Der eine war lange im Gefängnis; sie waren einschlägig vorbestraft. Das heißt, gerade das ist ein Beispiel, warum man Vorratsdatenspeicherung nicht braucht, wenn man seine Pflicht tut - Kollegin Künast hat darauf hingewiesen - und die ganz normalen Ermittlungsmaßnahmen gegen Verdächtige konsequent durchführt. Sie sollten sich schämen, wenn Sie dies als Argument für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung missbrauchen wollen."

Den Mitschnitt der Frage können Sie hier ansehen.