Wahlkampf 2013

Sind wir noch Papst?

06.11.2005: Hans-Christian Ströbeles Frage zur Staatsangehörigkeit von Joseph Ratzinger und die Antwort der Bundesregierung

Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 20.10.2005

Frage:

Verliert Joseph Ratzinger, der Papst Benedikt XVI., mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft des Staates Vatikanstadt seine deutsche Staatsbürgerschaft gemäß § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), und wenn ja, wie wäre ein Antrag auf ausnahmsweise Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 2 StAG - insbesondere hinsichtlich der Glaubhaftmachung fortbestehender Bindungen im Inland - zu beurteilen?

Antwort:

Die Bundesregierung ist mit Fragen der Staatsangehörigkeit von Papst Benedikt XVI. nicht befasst. Falls das Recht eines anderen Staates vorsieht, dass mit der Berufung in eine bestimmte Funktion automatisch kraft Gesetzes der Erwerb seiner Staatsangehörigkeit verbunden ist, würde es nach deutschem Recht an dem in § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geforderten Merkmal "auf seinen Antrag" fehlen.