Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage

30.09.2010: Sicherstellung des verantwortungsvollen Einsatzes der Finanzhilfen für die Hypo Real Estate, Obergrenze für staatliche Hilfen

Frage:

1. Wie sichert die Bundesregierung (etwa durch Auflagen für die Geschäftsführung und Auswechseln der Manager) nunmehr, dass die immer neuen Finanzhilfen für die Hypo Real Estate (HRE) von jetzt zusätzlichen 40 Mrd. Euro und neuen Boni an Manager für Spekulationsgeschäfte nicht verschleudert werden und verpuffen, nachdem die bisher gewährten Hilfen in Höhe von weit mehr als 100 Mrd. Euro an staatlichen Krediten und Garantien an die HRE nicht mehr ausreichen, um Pleite und Konkurs abzuwenden?

2. Wo sieht die Bundesregierung eine Obergrenze für staatliche Hilfen an die HRE, weil das Risiko für den Bundeshaushalt und die Steuerzahler nicht mehr verantwortbar ist und die HRE sich als "Fass ohne Boden" erweist (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 17/29)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 30. September 2010 Die Bundesregierung hat - mit Billigung der Europäischen Kommission - die Übertragung von Risikopositionen und nichtstrategischen Geschäftsbereichen der HRE-Gruppe auf die Abwicklungsanstalt der HRE zum 1. Oktober 2010 beschlossen. Das zu übertragende Portfolio hat ein Volumen von voraussichtlich 191,1 Mrd. Euro und setzt sich aus Krediten, Wertpapieren und Derivaten aus 69 verschiedenen Rechtsordnungen zusammen. Eine Transaktion von dieser Größenordnung ist bislang einmalig und extrem komplex. Sie findet in einem Umfeld erheblicher Marktvolatilität statt, aus der sich Risiken für die Liquidität der HRE ergeben haben. Die vom Finanzmarktstabilisierungsfonds gewährten neuen Garantien über bis zu 40 Mrd. Euro waren notwendig, um die Liquidität unmittelbar vor und während des Übertragungsvorgangs zu sichern. Im Hinblick auf diesen klar definierten Zweck sind die Garantien in der Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme und der Laufzeit eng begrenzt: Die Inanspruchnahme ist nur bis zum 30. September möglich, und die Garantien haben die - für die Einreichung bei der Deutschen Bundesbank erforderliche - Mindestlaufzeit von drei Monaten bis Ende 2010. Damit werden die Risiken für den SoFFin minimiert. Die Abwicklungsanstalt der HRE, die der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung unterliegt, soll die von der HRE übernommenen SoFFin-Garantien von bis zu 140,48 Mrd. Euro zudem planmäßig durch eigene Emissionen bis spätestens Mai 2011 vollständig ersetzen. Ab diesem Zeitpunkt sollen weder der HRE noch der Abwicklungsanstalt der HRE SoFFin-Garantien gewährt werden. Mögliche unerwartete Verluste der Abwicklungsanstalt der HRE hätte der SoFFin aufgrund seiner gesetzlich normierten Verlustausgleichs- bzw. Nachschusspflicht zu tragen: Infolgedessen hat die Abwicklungsanstalt der HRE ein sog. AAARating erhalten, welches die jederzeitige Refinanzierung am Markt ermöglichen wird. Mit der Übertragung der Positionen auf die Abwicklungsanstalt der HRE und die vorgesehene weitere Kapitalzuführung auf dann insgesamt 9,95 Mrd. Euro wird eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Stabilisierung und erfolgreiche Restrukturierung der HRE geschaffen. Diese Transaktion erlaubt der Deutschen Pfandbriefbank- die künftige operative Kernbank der HRE - die Konzentration auf ein zukunftsgerichtetes Geschäftsmodell. Die Maßnahmen der Bundesregierung waren und sind damit insgesamt darauf ausgerichtet, die Belastungen für den Steuerzahler aus der Schieflage der HRE möglichst eng zu begrenzen.