Ströbele begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts zum EFSF-Sondergremium
28.02.2012: Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die überwiegende Verfassungswidrigkeit des EFSF-Sondergremiums erklärt Hans-Christian Ströbele:
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die überwiegende Verfassungswidrigkeit des § 3 III,V StabMech-Gesetz erklärt Hans-Christian Ströbele:
Ich begrüße, dass das BVerfG das sogenannte 9er Gremium des Bundestages nach § 3 III,V StabMech-Gesetz zur Kontrolle von Notmaßnahmen überwiegend für verfassungswidrig erklärt und so die Beteiligungsrechte des Bundestages gestärkt hat.
Damit wird meine bei der Abstimmung vom September 2011 geäußerte Kritik bestätigt.
Ich hatte damals gegen den EFSF gestimmt wegen der mangelhaften parlamentarischen Kontrolle, die das Gesetz vorsieht, und dies so begründet:
"Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollen dem Gesetz zufolge die Rechte des gesamten Bundestages von nur neun Abgeordneten wahrgenommen werden dürfen. Die Mitglieder dieses Geheimgremiums werden über die erhaltenen Informationen niemandem berichten dürfen, nicht einmal ihren Fraktionsvorsitzenden.
Ich befürchte, dies wird nicht Ausnahme, sondern die Regel werden. Dann bleibt im Regelfall der Bundestag außen vor. Denn eilbedürftig sind Notmaßnahmen stets; jedenfalls wird die Bundesregierung sich darauf berufen. Und Vertraulichkeit macht diese Bundesregierung ebenfalls sehr häufig geltend; damit habe ich bereits reichlich schlechte Erfahrungen gemacht.
Nach dem Gesetz soll allein die Bundesregierung die "Eilbedürftigkeit" oder "Vertraulichkeit" festlegen. Das Geheim-Gremium kann zwar widersprechen, aber nur mit Mehrheit, also nur, wenn die Abgeordneten mitmachen, welche die Regierung tragen. Wenn es um vorsorgliche Notmaßnahmen geht oder um Kredite zur Rekapitalisierung von Banken oder Ankauf von Staatsanleihen, sind diese regelmäßig eilbedürftig oder vertraulich.
Ausgenommen sind nur Änderungen des Rahmenvertrages, Überführung in ESM oder der erstmalige Antrag eines Mitgliedstaates. Das will ich mir als Bundestagsabgeordneter nicht gefallen lassen."
Der Deutsche Bundestag hatte das in Teilen verfassungswidrige Gesetz beschlossen. Das Parlament und insbesondere die Fraktionen, die diesem Gesetz zugestimmt hatten, sind aufgefordert, den Mangel zu korrigieren und jetzt unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden.