Wieso hat der Ausstieg Griechenlands aus der Euro-Zone "seinen Schrecken verloren"?
02.08.2012: Wieso hat jetzt plötzlich der Ausstieg Griechenlands aus der EURO-Zone und seine Zahlungsunfähigkeit für den Minister seine Schrecken verloren? Und was kostet Europa das? Hans-Christian Ströbele stellte dazu eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium liegt nun vor.
Gestern erhielt ich Antwort auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung, wieso der Ausstieg Griechenlands aus der EURO-Zone und seine Zahlungsunfähigkeit für Bundeswirtschaftsministers Rösler plötzlich seine Schrecken verloren habe und was ein Ausstieg Griechenlands aus der EURO-Zone Europa kostet.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte in einem kurzen Schreiben lediglich mit, durch welche Maßnahmen - nämlich Fiskalpakt, EFSF und ESM - die Währungsunion angeblich gestärkt wurde. An Spekulationen darüber, welcher Anteil der bestehenden Forderungen abzuschreiben wäre, wenn Griechenland zahlungsunfähig würde, beteilige sich die Bundesregierung jedoch nicht.
Hier beweist die Bundesregierung wieder einmal, dass sie sich bei ihr unangenehmen Fragen vor einer Antwort drückt und damit das parlamentarische Fragerecht grob missachtet. Eine Antwort liegt eben nicht schon dann vor, wenn man die Regierung lobende Worte aufschreibt und damit versucht sich an der Frage vorbeizuschlängeln.
Die Nicht- bzw. unzureichende Beantwortung von parlamentarischen Anfragen durch die Bundesregierung habe ich schon häufiger beim Bundestagspräsidenten moniert. Zuletzt im Mai, als die Bundesregierung auf meine Frage zu den Gesamtkosten Griechenlands für Rüstungsimporte von 2009-2012, insbesondere aus Deutschland und Frankreich, wahrheitswidrig behauptete, ihr lägen hierzu keine Zahlen vor.
In anderem Zusammenhang - dem geplanten Panzergeschäft mit Saudi-Arabien - haben wir Grünen sogar Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Durch die Weigerung der Bundesregierung, Auskunft über dieses Rüstungsgeschäft zu geben, sehen wir uns als Abgeordnete in dem uns grundgesetzlich garantierten Informationsrecht verletzt.
Die Missachtung des parlamentarischen Fragerechts häuft sich. Es ist an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung daran erinnert, dass sie per Verfassung dazu verpflichtet ist, Fragen von Abgeordneten tatsächlich zu beantworten.
Hier nochmals der genaue Wortlaut meiner parlamentarischen Anfrage vom 23.7.2012:
"Welche Gründe und Vorkehrungen der Bundesregierung rechtfertigen die Aussage ihres Bundeswirtschaftsministers Rösler im ARD-Sommerinterview vom Sonntag, den 22.7. 2012, der Ausstieg Griechenlands aus der EURO-Zone habe "seine Schrecken verloren", nachdem die Bundesregierung bisher stets die Milliarden für den 1. und 2. Rettungsschirm mit diesen Schrecken für die Länder der EURO-Zone als Folge einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands begründet hatte
und
wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten aus notleidenden Krediten und Garantien, die Europa und Deutschland ( Fiskus und Banken) drohen, wenn Griechenland tatsächlich zahlungsunfähig werden sollte, nachdem die Strategie von EU, EZB, IWF und Deutschland, Griechenland mit Krediten und Garantien in dreistelliger Milliardenhöhe zu helfen, gescheitert ist, weil diese "Hilfen" ganz überwiegend den internationalen Banken nicht aber der Be-völkerung und der Wirtschaft Griechenlands zugute kommen?"