Wahlkampf 2013

Schutz der Bundeswehr, aber keinen zweiten deutschen Auslandsgeheimdienst

17.09.2003: NR. 569 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zur heutigen Verabschiedung der Änderung des MAD-Gesetzes durch das Bundeskabinett erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Vorsitzender:

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bundesregierung und die grüne Bundestagsfraktion auf eine Änderung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst geeinigt, die für die Tätigkeit dieses Geheimdienstes im Ausland eine gesetzliche Grundlage schafft. Damit wird auch einer kritisierten Praxis der vergangenen Jahre ein Riegel vorgeschoben. Der Einsatz des MAD im Ausland bleibt problematisch.

Bundeswehr und Feldjäger haben im Zusammenwirken mit dem Bundesnachrichtendienst bisher auch die innere Sicherheit der im Ausland eingesetzten Truppe gewährleistet. Eine Schutzlücke ist nicht erkennbar.

Einen zweiten Auslandsgeheimdienst neben dem BND mit einen entsprechenden Apparat aufzubauen, wäre falsch, weil teuer, kontraproduktiv und mit bündnisgrünen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Wir wollen nicht mehr geheime Dienste. Auch dürfen sich BND und MAD keine ungute Konkurrenz machen. Die Kosten, nicht nur die finanziellen, wären nicht zu verantworten. Wohin die Vermehrung von Geheimdiensten führen kann, zeigt das Beispiel USA, die für jede Waffengattung einen eigenen und insgesamt 17 Geheimdienste unterhalten.

Um der Forderung nach mehr Schutz für die Angehörigen der Bundeswehr und der Zivilangestellten Rechnung zu tragen, wird dem MAD gestattet, im Rahmen von Bundeswehreinsätzen im Ausland tätig zu werden - aber nur streng limitiert.

Im Ausland darf der Geheimdienst der Bundeswehr in Zukunft örtlich und zeitlich und von den Aufgaben her nur sehr eingeschränkt tätig werden.

Die Aufgaben sind auf die Sicherung der Truppe und ihrer Einrichtungen und die Überprüfung der eingesetzten Zivilangestellten aus dem Einsatzland beschränkt.

Der MAD darf Informationen grundsätzlich nur innerhalb der Quartiere und Dienststellen der Truppe sammeln, nicht überall in der Einsatzregion. Ansonsten darf er nur öffentliche Stellen um Auskunft ersuchen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, also von Lauschangriffen, V-Leuten, Agenten u.ä., außerhalb von Unterkünften und Dienststellen der Truppe ist in keinem Falle zulässig. Damit ist der Aufbau eines geheimdienstlichen Informationsnetzes außerhalb Deutschlands in Städten, Regionen und Ländern ausgeschlossen. Der Einsatz des MAD ist zeitlich und örtlich entsprechend den jeweiligen Einsatzbeschlüssen des Bundestages für die Bundeswehr im Ausland begrenzt. Damit ist der Einsatz vor und nach Bundeswehreinsätzen nicht gestattet.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist schon vor dem beabsichtigten Einsatz zu unterrichten und kann tätig werden.

Damit ist der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ein auch für uns vertretbarer Kompromiss zwischen dem von der Bundeswehr angegebenen Schutzbedürfnis der Truppe einerseits und bürgerrechtlichen und geheimdienstkritischen Positionen andererseits.