Wahlkampf 2013

Nach verfassungwidrigem Handeln der Bundesregierung: zur verfassungsgemäßen Information zwingen

04.08.2009: Bundesregierung muss Akten herausgeben und Fragen des Parlaments beantworten - BND-Untersuchungsausschuss muss neu eingesetzt werden.

  
 

"Heute ist ein guter Tag für die Rechte des Parlaments."

Zur grünen Forderung, den BND-Untersuchungsausschuss erneut einzusetzen und zur Weigerung der Bundesregierung, Fragen zum Geheimdienstbereich zu beantworten, erklärt Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

"Der BND-Untersuchungsausschuss muss erneut eingesetzt werden. Diese Forderung hat der Fraktionsvorstand von Bündnis 90/ die Grünen beschlossen. Für die erneute Einsetzung des Ausschusses sind die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen erforderlich. Mit einer Unterstützung der Fraktion Die Linke ist zu rechnen, die FDP-Fraktion ist aufgerufen, ihre zögerliche Haltung aufzugeben. Denn nur so kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, in dem das Gericht die Bundesregierung auffordert, die Akten herauszugeben.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, sich der zweiten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unterwerfen und ihre Geheimniskrämerei bei der Frage nach der Überwachung von Abgeordneten durch Geheimdienste zu beenden. Wir haben dem Parlamentspräsidenten per Brief gebeten, die Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Die Bundesregierung muss unsere Fragen noch in dieser Wahlperiode beantworten."


Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2009 wurde am 23. Juli veröffentlicht: die Verweigerung der Aktenherausgabe an den Untersuchungsausschuss und von Aussagegenehmigungen für Zeugen war verfassungswidrig.

Dazu erklärt Hans-Christian Ströbele:

Die Unterlagen müssen herausgegeben, die Aufklärung muss vollendet werden.

Wir freuen uns. Wir haben Recht bekommen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte des Parlaments zur Kontrolle der Regierung.

Die Bundesregierung muss jetzt die verfassungswidrige Aktenverweigerung beenden und die Unterlagen den Mitgliedern des Untersuchungsauschusses zur Verfügung stellen. Der Ausschuss sollte seine Arbeit wieder aufnehmen und an Hand der Unterlagen und auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichts entscheiden, ob die Beweisaufnahme fortgeführt werden kann und muss.

Die Beendigung der Arbeit des Ausschusses stand unter dem Vorbehalt, dass die jetzt ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Fortsetzung der Arbeit erforderlich macht. Deshalb beschloss der Untersuchungsausschuss auch, die Akten vor der Entscheidung des Gerichts nicht zu vernichten.

Heute ist ein guter Tag für die Rechte des Parlaments.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Bundesregierung und für die große Koalition im Untersuchungsauschuss.

Die Bundesregierung hat die Rechte des Parlaments in verfassungswidriger Weise verletzt. Sie hat den Informationsanspruch, Beweiserhebungsrechte und damit die Kontrollrechte des Bundestages unzulässig verkürzt, indem sie Aussagegenehmigungen und die Herausgabe von Akten verweigerte. Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrer Zweidrittelmehrheit dieses verfassungswidrige Verhalten der Bundesregierung gedeckt. Argumenten waren sie nicht zugänglich. Hochmütig und arrogant haben sie wichtigste Parlamentsrechte auf dem Altar der großen Koalition geopfert.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung diesem Treiben der großen Koalition ein Ende gesetzt. Damit werden nicht nur alle zukünftigen Untersuchungsausschüsse in ihrer Aufklärungs- und Kontrollarbeit deutlich gestärkt und gestützt, sondern das Gericht hat mit seiner Entscheidung Verfassungsrechts- und Parlamentsgeschichte geschrieben.


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts