Wahlkampf 2013

Demokratie in der Krise - Bundesregierung missachtet Parlament

27.08.2009: Die Bundesregierung verstößt mehrfach gegen das Grundgesetz und behindert aktiv die Arbeit des Parlaments. Denn die Akteneinsicht an den Untersuchungsausschuss wird - trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts - weiter verweigert. Sie gibt weder Auskunft zur Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz noch zu den Bedingungen sowie der Verwendung der Milliardenhilfen an Banken und Unternehmen. Christian Ströbele fordert sofortiges Einlenken der Regierung.

  

Rede am 26.August im vorletzten Plenum des 16.Bundestages:

"Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Kauder, Sie haben mich heute sehr enttäuscht. Ich hatte erwartet, dass Sie heute, da es um Parlamentsrechte geht, eine andere Rede halten. Das haben Sie nicht gemacht.

Über viele Jahre hat diese Bundesregierung die Verfassung gebrochen, die Verfassung verletzt, und sie tut das immer noch.

(Frank Spieth (DIE LINKE): So ist es! Das ist kein Kavaliersdelikt!)

Das ist schlimm. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Sie uns in verfassungswidriger Weise, unter Verletzung des Grundgesetzes immer wieder, in zahlreichen Fällen, die Akten nicht gegeben und keine Aussagegenehmigung erteilt haben, das heißt, Sie haben es dem Parlament nicht möglich gemacht, seiner Pflicht zur Aufklärung eines Sachverhalts nachzukommen. Das ist ganz schlimm. Dass Sie uns aber noch heute - obwohl das Verfassungsgericht festgestellt hat, dass Sie verfassungswidrig gehandelt haben - die Akten vorenthalten - wir haben geschrieben; wir haben gefordert, einen neuen Untersuchungsausschuss einzusetzen; wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den heute im Parlament abgestimmt wird, - das ist ungeheuerlich.

Spätestens jetzt müsste die Bundesregierung sagen: Okay, jetzt habt ihr die Akten, jetzt schaut hinein; Wir wollen mit der Behinderung der Arbeit des Deutschen Bundestags, dieses Parlaments Schluss machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Herr Kollege Kauder, das Schlimmste aber ist - das sage ich allen Abgeordneten der Koalition -, wie Sie sich verhalten haben. Sie haben durch Nichtstun, durch Lächerlichmachen, durch Zynismus, durch Hohngelächter Ihre Auffassung immer wieder beispielsweise in den Medien verbreitet, dass das, was die Opposition will, nichts als Theaterdonner ist, dass sie auf dem völlig falschen Weg ist und dass die Bundesregierung in allen Punkten recht hat.

Sie haben sich nicht in einem einzigen der zahlreichen Fälle, die das Gericht entschieden hat, auf unsere Seite gestellt und gesagt: Liebe Bundesregierung, missachtet nicht den Ausschuss und die Rechte des Parlaments. Das werfe ich Ihnen vor. Denn wir haben nicht nur für unsere Rechte als Parlamentarier, für die Rechte der Opposition gekämpft, sondern wir haben diese Organklagen eingereicht, um die Rechte des gesamten Parlaments, also auch Ihre Rechte, zu sichern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Sie haben Ihren Job im Deutschen Bundestag und insbesondere im Untersuchungsausschuss völlig missverstanden, und zwar dahin gehend, dass Sie sich als eine Art Hilfsbeamter der Bundesregierung betätigt haben. Ihre Aufgabe war es nur, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen, durch langes Palaver, durch lange Befragungen zu ganz anderen Punkten, durch Obstruktion und durch wiederholte Erklärungen, dass dieser Ausschuss eigentlich völlig überflüssig sei, die Arbeit lächerlich zu machen und ad absurdum zu führen. Sie haben überhaupt nicht gesehen, dass die Beweisanträge, die der Ausschuss beschlossen hat, denen Sie nicht widersprochen haben, auch zum Erfolg geführt haben. Das werfe ich Ihnen vor.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist denn dieser Deutsche Bundestag nicht Manns und Frau genug, seine eigenen Rechte zu sichern? Muss man immer zum Bundesverfassungsgericht gehen?

Das ist jetzt der dritte Fall, wo sich das Bundesverfassungsgericht bemüßigt fühlt, endlich die Rechte des Parlaments hochzuhalten und wiederherzustellen, weil Sie das nicht tun, weil unter der Großen Koalition die Rechte des Parlaments mit Füßen getreten werden. Das wollen wir nicht hinnehmen. Überlegen Sie sich einmal, was Sie da angerichtet haben!"

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kauder?

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Ja, wenn er jetzt etwas Vernünftiges sagt."

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also unter Vorbehalt!)

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Es ist schön, Herr Kollege Ströbele, dass Sie mit Ihrem Beitrag das Gelächter des Parlaments herbeiführen, dass Sie mir etwas vorwerfen, was unberechtigt ist.

Was macht der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses dann, wenn die Regierung erklärt, dass Akten nicht herausgegeben werden? Gibt es einen Amtsermittlungsgrundsatz, dass der Vorsitzende dann selbst gegen die Regierung vorgehen kann, oder ist es nicht so, dass man den Weg nach § 18 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes einhalten muss, das heißt, gegen die Regierung klagen muss?

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

"Herr Kollege Kauder, wenn die Bundesregierung ganz offensichtlich in Dutzenden von Fällen Akten schwärzt, nicht herausgibt, Aussageverweigerungen der Zeugen hinnimmt und rechtfertigt, Aussagegenehmigungen einschränkt oder gar nicht erteilt und die Opposition das beanstandet, dann erwarte ich vom Vorsitzenden und von der Zweidrittelmehrheit des Ausschusses, dass sie sich mindestens in die Diskussion einschalten und sagen: Liebe Bundesregierung, was ihr hier macht, ist verfassungswidrig. Wollt ihr uns nicht die Akten geben? Es steht doch schließlich im Grundgesetz, dass ihr verpflichtet seid, die Akten herauszugeben, und zwar so, dass man sie lesen kann. Das ist eigentlich selbstverständlich. Liebe Bundesregierung, tut das.

Wenn dann die Opposition in ihrer Verzweiflung, dass sie ihren Aufgaben nicht nachkommen kann, Klagen beim Bundesverfassungsgericht einreicht, dann erwarte ich, dass sich der Vorsitzende und die Ausschussmehrheit dieser Klage anschließen und sagen: Hier sind Verfassungsrechte des ganzen Parlaments in Gefahr oder mit Füßen getreten worden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Das hätte ich erwartet und nicht, dass Sie da sitzen und sagen: Na, wollen wir doch mal sehen, ob in dieser Legislaturperiode überhaupt noch eine Entscheidung kommt. Wenn Sie ein Aufklärungsinteresse gehabt hätten, dann hätten Sie sich persönlich und alle Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, die mit im Untersuchungsausschuss gesessen haben, anders verhalten müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Nun kommen wir zum Untersuchungsausschuss. Da haben Sie die Arbeit verfassungswidrig behindert. Das stellen wir jetzt einmal fest. Wir haben Ihnen Gelegenheit gegeben, auf unseren Vorschlag einzugehen, den Untersuchungsausschuss, von dem Sie sagen, er hätte seine Arbeit beendet, wieder einzusetzen. Wenn uns die Bundesregierung die Akten herausgäbe, würde die Zeit ausreichen - das steht zutreffend im Antrag der FDP - , um sie innerhalb von ein oder zwei Wochen - das traue ich mir zu - durchzusehen und zu erkennen, ob darin etwas Wichtiges steht, ob man noch etwas machen muss oder nicht. Sie machen aber überhaupt nichts. Wir haben versucht, den Untersuchungsausschuss wieder einzusetzen; Sie haben sich verweigert. Leider ist die FDP auf halbem Wege stehen geblieben und hat uns da nicht unterstützt.

(Jörg van Essen (FDP): Aus guten Gründen!)

In dieser Stunde geht es aber auch noch um eine andere Frage; denn die Bundesregierung missachtet auch in anderen Bereichen das Parlament und seine Rechte. Als der Kollege Beck, nachdem eine Zeitung dies berichtet hatte, fragte, ob es tatsächlich so sei, dass Bundestagsabgeordnete vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und in irgendeiner Weise überwacht werden - eine Frage, die in der Tat uns alle angeht; da haben Sie recht -, hat die Bundesregierung die Antwort verweigert. Die Bundesregierung sagte, diese Frage dürfe allein im Parlamentarischen Kontrollgremium behandelt werden. Da sagen wir: Auch das ist verfassungswidrig. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist nicht dafür da, den Deutschen Bundestag zu ersetzen und die Rechte aller anderen 600 Abgeordneten aufzuheben.

Vielmehr soll das Parlamentarische Kontrollgremium eine ergänzende, zusätzliche Kontrolle der Bundesregierung im Geheimdienstbereich ermöglichen, und zwar in den Fällen, in denen das Ganze geheim bleiben muss.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Behandlung der Frage, ob Abgeordnete des Deutschen Bundestages vom Verfassungsschutz überwacht werden, bedarf aber keiner Geheimhaltung. Das darf der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden.

((Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN))

Auch da haben wir Recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament ins Stammbuch geschrieben: Die Bundesregierung muss auf all diese Fragen Antworten geben; das Parlament muss dafür sorgen, dass diese Antworten tatsächlich rechtzeitig vorliegen. Sie treiben das noch weiter. Wir haben weitere Fragen gestellt, die wir dem Verfassungsgericht noch nicht vorlegen konnten; wir werden das noch tun. Es geht darum, ob die Bundesregierung die Beantwortung von Fragen zur Deutschen Bahn - zu den Machenschaften von Herrn Mehdorn - mit der Begründung verweigern kann, dass es sich um ein privates Unternehmen handele, das zwar dem Bund gehöre, mit dem man aber ansonsten nichts zu tun habe. Auch das ist verfassungswidrig.

Dies betrifft auch meine Fragen an die Bundesregierung, die nicht oder nur unzulänglich beantwortet werden: Was ist nach der Verabschiedung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes mit der Hypo Real Estate, der Commerzbank oder anderen Banken ausgehandelt worden? Müssen die Banken irgendwelche Bedingungen einhalten? Wenn die Bundesregierung überhaupt reagiert, sagt sie: Darauf geben wir keine Antwort; das ist Geschäftsgeheimnis.

Sie treiben das immer weiter. Sie missachten das Parlament. Sie machen es uns Parlamentariern unmöglich, unseren Parlamentsaufgaben nachzukommen. So kann das nicht weitergehen. Deshalb muss diese Große Koalition zu Ende gehen, besser heute als morgen."

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die letzten zwei Sätze waren richtig!)