Vorwürfe gegen V-Mann des Bundesamtes rasch aufklären
13.08.2002: Presseerklärung von Hans-Christian Ströbele zu den Berichten über Straftaten eines V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Neonazi-Szene
Vorwürfe gegen V-Mann des Bundesamtes rasch aufklären
Zu den Berichten über Straftaten eines V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Neonazi-Szene erklärt Hans-Christian Ströbele, MdB :
Im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags für die Tätigkeit der Geheimdienste (PKG) soll die Bundesregierung unverzüglich und vollständig unterrichten, ob tatsächlich ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Neonazi-Musikszene maßgeblich an Straftaten beteiligt war, wie Medien berichteten. Zu klären ist überdies, welche Verantwortlichen davon wussten. Dieser Bericht soll auf der nächsten Sitzung der PKG abgegeben werden.
Es müssen nachhaltige fachliche und politische Konsequenzen aus der Affäre erörtert werden, um solche Verfehlungen von V-Leuten künftig sicher zu unterbinden. Die bisher geltenden Richtlinien, wonach V-Leute grundsätzlich keine Straftaten begehen dürfen, reichen offenbar nicht aus. Außerdem ist zu prüfen, ob die Anordnung der prinzipiell problematischen Einsätze von V-Leuten weiterhin allein den Sicherheitsbehörden überlassen werden können. Vielmehr sollten solche Einsätze v.a. im Bereich strafbarer Handlungen künftig im Einzelfall von der Genehmigung eines Richters (wie bei verdeckten Polizeiermittlern) oder eines Gremiums wie der G 10-Kommission abhängig sein.
Forderungen der Opposition nach einer Befassung des Bundestages-Innenausschusses zielen erkennbar ins Leere, weil die Bundesregierung dort über derlei Themen nicht offen berichten darf. Für solche Fragen ist vorrangig die PKG zuständig.