Schriftliche Anfrage: Kunduz-Affäre - Weiterleitung der BND-E-Mail
04.06.2010: Laut Spiegel-Online Berichten (25. März 2010) wusste die Bundesregierung schon sehr früh von den zivilen Opfern, trotzdem hat sie nicht dementsprechend reagiert, bzw. die Informationen weitergegeben
Frage: Wann hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Berichterstattung über besondere Vorkommnisse gemäß § 4 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages das E-Mail-Schreiben vorgelegt, das der Bundesnachrichtendienst am 4. September 2009 kurz nach 8 Uhr der Abteilung 6 im Kanzleramt übermittelt haben soll (vgl. SPIEGEL ONLINE, 25. März 2010), und falls dies erst verspätet bzw. auf entsprechende Medienmeldungen hin geschah, was waren die Gründe für ein solches Versäumnis der Bundesregierung?
Antwort: Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde am 24. März 2010 über den Sachverhalt unterrichtet. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass die hausinterne E-Mail, über die "SPIEGEL ONLINE" am 25. März 2010 berichtet hat, bereits Bestandteil der dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 18. März 2010 vorgelegten Akten ist.