Mündliche Frage: Deutsche Personaldokumente für ausländische Geheimdienste
03.03.2010: Unterstützung ausländischer Nachrichtendienste bei der Beschaffung deutscher Personaldokumente durch Bundesbehörden seit 2000 - die Antwort ist geheim
Frage:
Was ist der Bundesregierung über eine Unterstützung ausländischer Nachrichtendienste durch Bundesbehörden seit 2000 bei der Beschaffung deutscher Personaldokumente bekannt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle seit 2000 - bitte auflisten nach Diensten, Jahr, Anzahl, Einsatzzweck, -folgen und -opfern -, in denen ausländische Nachrichtendienste deutsche Personaldokumente einsetzen, ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Mord an einem Hamas-Führer im Januar dieses Jahres in Dubai?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner:
Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Nachrichtendienste unterliegt in besonderer Weise der Vertraulichkeit.
Die Bekanntgabe bestimmter Formen der Zusammenarbeit birgt die Gefahr der Weitergabe vertrauensvoller Informationen der Partnerdienste an Dritte und steht einer vertraulichen Zusammenarbeit mit diesen Diensten entgegen. Eine internationale Zusammenarbeit ist für Nachrichtendienste aber unabdingbar und setzt den vertraulichen Umgang mit übermittelten Informationen voraus.
Die vorzunehmende Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits und die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste andererseits führt hier zu einem Vorrang des Geheimhaltungsinteresses.
Die Möglichkeit einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bleibt hiervon unberührt.