Mündliche Frage: Curveball, die Zahlungen des BND und Konsequenzen
15.12.2010: Curveball war derjenige der die "absolut sicheren Beweise" für die Massenvernichtungswaffen im Irak lieferte. Curveball log. Der BND bezahlte dennoch jahrelang Gehalt. Die Bundesregierung weißt jegliche Vorwürfe von sich und verweigert weitere Auskünfte.
Frage:
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Bundesnachrichtendienst seinem Informanten Curveball fünf Jahre monatlich 3 000 Euro zahlte, diesen trotz fehlender Voraussetzungen beim vorzeitigen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft unterstützte sowie ein nicht existentes Arbeitsverhältnis mit einem nicht existenten Arbeitgeber bescheinigen ließ, nachdem feststand, dass die Behauptungen Curveballs, der Irak unter Saddam Hussein besitze Biowaffen, falsch und erfunden waren, aber gerade diese Unwahrheiten von den USA wesentlich als Begründung genutzt worden waren, in den Irak einzumarschieren und einen Krieg zu führen, in dem weit mehr als 100 000 Menschen getötet und ein unendliches Leid und Zerstörung angerichtet wurden (vgl. ARD-Panorama und Dokumentation vom 2. Dezember 2010), und wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungen sowie Unwahrheiten des Informanten Curveball, die geeignet waren und vermutlich in der Absicht vorgenommen wurden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören im Hinblick darauf, dass Artikel 26 des Grundgesetzes die Führung eines Angriffskrieges als verfassungswidrig verbietet sowie verlangt, solche Handlungen in Deutschland unter Strafe zu stellen?
Antwort des Staatsministers Bernd Neumann:
Die in Ihrer Frage Nr. 49 zur Fragestunde am 15. Dezember 2010 enthaltenen Vorwürfe haushaltsrechtlicher Art sowie die Vorwürfe gegen die Bundesregierung in Bezug auf die Relevanz der Aktivitäten des Informanten für eine Vorbereitung des bewaffneten Konfliktes im Irak werden zurückgewiesen. Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ihrer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrichtendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenlegung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des BND ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Die Bundesregierung hat deshalb die erbetenen Angaben als "GEHEIM" eingestufte Verschlusssache zur Einsicht durch Sie und berechtigte Personen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.