Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Informationsweitergabe an US-Stellen

26.01.2011: Frage über Weitergabe von Informationen aus deutschen Ermittlungsverfahren an US-Stellen, die als Grundlage für Drohnenangriffe auf deutsche Staatsbürger gedient haben könnten.

Inwieweit treffen Meldungen zu (vgl. DIE ZEIT vom 20. Januar 2011), dass Informationen aus deutschen Ermittlungsverfahren über Aussagen des seit August 2010 in Deutschland inhaftierten Rami M. an US-Stellen geflossen sind, die über die Lage eines islamistischen Ausbildungscamps nahe Mir Ali/Pakistan sowie über dort sich aufhaltende und trainierte Personen aus Deutschland geflossen sind, darunter auch der deutsche Staatsbürger Bünyamin E., die Rückschlüsse auf dessen Aufenthaltsort zuließen und deshalb auch Grundlage der Drohnenangriffe vom 4. Oktober 2010 gewesen sein können, bei denen Bünyamin E. sowie weitere Personen getötet wurden, und dass die Identität dieses deutschen Staatsbürgers für deutsche Sicherheitsbehörden "längst eindeutig" belegt ist, und sieht die Bundesregierung Anlass, dass die Generalbundesanwältin auf die deswegen im Oktober 2010 erstattete Strafanzeige gegen den CIA-Direktor hin das bisher zur Staatsanwaltschaft Wuppertal verwiesene Vorermittlungsverfahren nun an sich zieht, fortführt und auf alle mitverantwortlichen Deutschen erstreckt?

Antwort

des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4493, Frage 9): Das Bundeskriminalamt hat zunächst eine Zusammenfassung der ersten Vernehmung des R. M. in Form eines Berichts an seine polizeiliche US-Partnerbehörde am 8. September 2010 weitergeleitet. Insgesamt wurden Abschriften der ersten fünf Vernehmungen an das FBI übermittelt. Die vom BKA an US-Stellen übermittelten Informationen zur polizeilichen Vernehmung des R. M. enthielten keine Aussagen zu Bünyamin E. und auch keine Angaben, die Rückschlüsse auf den Aufenthalt des Bünyamin E. zulassen. Nach den Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, haben sich R. M. und Bünyamin E. in Waziristan nicht getroffen. Denn R. M. wurde bereits am 20. oder 21. Juni 2010 in Pakistan festgenommen, während Bünyamin E. nach vorliegenden Erkenntnissen erst im August 2010 von Deutschland nach Waziristan reiste und nicht vor dem 17. August 2010 in Mir Ali/Pakistan angekommen ist. Zur Identität der am 4. Oktober 2010 in Mir Ali/Pakistan möglicherweise getöteten Personen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3916) und auf die hierzu bereits Anfang November und Ende November 2010 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Hintergrundinformationen. Detailliertere Informationen, die über diese hinaus gehen, liegen bislang nicht vor. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat wegen des in den Medien berichteten mutmaßlichen Angriffs am 4. Oktober 2010 bei der Stadt Mir Ali einen Prüfvorgang angelegt. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob Anlass besteht, ein Ermittlungsverfahren wegen eines in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftatbestandes einzuleiten (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/3786). Diese Prüfung dauert an.