Wahlkampf 2013

Nach Gerichtsurteil: Verfassungsschutz darf niemals wieder derart überwachen

02.03.2012: Zu der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die achtjährige heimliche Kommunikations-Überwachung vermeintlicher Linksradikaler durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von vornherein rechtswidrig war, erklärt Hans-Christian Ströbele:

"Das Gericht hat dem Geheimdienst des Bundes eine Lektion erteilt und ihn in die Schranken verwiesen. Völlig zu Recht. Das BfV hatte wieder einmal maßlos in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen. Es hatte im Vorgehen gegen ihm verdächtig erscheinende Linke jedes Maß verloren.

Das BfV hat damit seinen zweifelhaften Ruf bestätigt, politisch einseitig ausgerichtet zu agieren. Die viele Jahre andauernden Maßnahmen waren völlig unverhältnismäßig, ohne ausreichenden Anlass und unbegründet. Das BfV hatte sich sogar dann noch uneinsichtig gezeigt, als die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt ihre Ermittlungen gegen die Betroffenen bereits eingestellt hatten. Trotzdem bedurfte es noch der Feststellung des Bundesgerichtshofs 2010, dass die Überwachung auch nicht durch Strafgesetze gedeckt war.

Seit langem habe ich diese Maßnahmen des Geheimdienstes kritisiert und beanstandet. Dieses Vorgehen muss nun Konsequenzen haben.

Ich habe beantragt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium sich in seiner nächsten Sitzung mit Schlussfolgerungen aus der Gerichtsentscheidung für das künftige Wirken des BfV befasst."

Fakten: www.info.libertad.de/story/2012/03/verwaltungsgericht-berlin-jahrelange-abh%C3%B6raktion-war-rechtswidrig