Wahlkampf 2013

Uwe Mundlos bereits 1995 vom militärischen Nachrichtendienst MAD registriert

10.09.2012: Die Bundesregierung räumt auf eine Anfrage Hans-Christian Ströbeles hin ein, dass der militärische Nachrichtendienst MAD den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos bereits 1994 wegen rechtsextremer Gesinnung und Betätigung registrierte und den Verfassungsschutz darauf hinwies.

Hans-Christian Ströbele erklärt hierzu:

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von MdB Hans-Christian Ströbele hat die Bundesregierung nun eingeräumt, dass der militärischen Nachrichtendienst MAD den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos schon während dessen Bundeswehrdienstzeit 1994/95 wegen rechtsextremer Gesinnung und Betätigung registrierte und bereits damals den Verfassungsschutz darauf hinwies. Später habe der MAD die Akten darüber vernichtet, weil er sie nicht mehr für erforderlich hielt.

Dieses Eingeständnis hat die Bundesregierung - soweit bekannt - dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) trotz dessen Ersuchen so bisher leider noch nicht vorgelegt.

Der PUA vernimmt in seiner Sitzung am 11.09. zur Beweiserhebung als ersten Zeugen einen hochrangigen Soldaten a.D. .

Bei der Befragung muss geklärt werden,- welche konkreten Erkenntnisse der MAD schon damals hatte und weiter gewann, - warum er die Unterlagen darüber vernichtet hat, obwohl Mundlos 1998 bekanntlich nach einem Sprengstoffdelikt untertauchte und obwohl der MAD u.U. aufgrund zusätzlicher späterer Erkenntnisse wusste, dass von Mundlos weiterhin eine erhebliche Gefahr ausging; - aufgrund welcher Umstände die Bundeswehr damals darauf verzichtete, den seit 1995 ebenfalls wehrpflichtigen bekannten Nazi Uwe Böhnhardt zum Grundwehrdienst einzuziehen, der später zusammen mit Mundlos vielfach mordete.

Erstes Presseecho: ARD | spiegelonline | Welt | Zeit | Süddeutsche | FAZ

Die Anfrage Hans-Christian Ströbeles und die Antwort der Bundesregierung:

Zugehörige Dateien:
2012_08_31 BMVg-Erkenntnisse zu NSU-Uwes BW-Dienst ANTWORT.pdfDownload (57 kb)