Wahlkampf 2013

Kommentar zur Auflösung des Verfassungsschutz und zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren

27.11.2012: Hans-Christian Ströbele kommentiert die Beschlüsse der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag zum Auflösung des Verfassungsschutz und zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag beschloss am 27.11.2012 Positionen zur

1) Auflösung des Verfassungsschutz /Reform der Sicherheitsarchitektur.

Kurzkommentar Hans-Christian Ströbele: "Der Verfassungsschutz mit all seinen V-Leuten hat versagt und gehört aufgelöst. Wissenschaftler und Zivilgesellschaft können oft viel früher und zutreffender antidemokratische und menschenfeindliche Entwicklungen um uns erkennen und die Politik beraten."

2) zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren.

Kommentar Hans-Christian Ströbele: "Es ist kaum zu ertragen, die hetzerische Partei NPD mit Steuergeldern alimentieren zu müssen; sie muss vielmehr beharrlich politisch bekämpft werden. Doch ich werde nicht stattdessen die Hand für ein symbolisches Verbotsverfahren heben, wenn ich nicht beurteilen kann, ob dessen Begründung u.U. wiederum durch V-Leute verseucht ist. Denn weist das Verfassungsgericht deshalb oder aus anderen Gründen einen Verbotsantrag ab, würde dies die NPD noch mehr als Märtyrer adeln."

Die beiden Beschlüsse zum Nachlesen:

www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/fuer-eine-zaesur-in-der-deutschen-sicherheitsarchitektur_ID_4386556.html

www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_NPD-Verbot.pdf