Wahlkampf 2013

GdP-Forderung zum Verfassungsschutz: Mehr Kontrolle ist richtig, doch "Weiter so" ist realitätsblind

29.01.2013: Zur am 29.01. veröffentlichten Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Verfassungsschutz müsse künftig einer intensiveren ministeriellen Fach- und Dienstaufsicht sowie parlamentarischen Kontrolle unterliegen, erklärt Hans-Christian Ströbele:

"Insoweit mal ein richtiger Ansatz der GdP, wie aus dem grünen Forderungskatalog übernommen. Doch soweit die GdP den Verfassungsschutz nebst V-Leuten ohne Strukturreform ausbauen statt abschaffen will, blendet solch 'Weiter-so' dessen grundsätzliches Versagen aus.

Zudem vergessen die GdP-Polizisten offenbar, wie ihre BKA-Kollegen dem Verfassungsschutz vor einiger Zeit systematische und trickreiche Behinderung der Strafverfolgung zum Schutz von dessen provokativen V-Leute vorwarfen."


Hintergrundmaterial:

Hintergrund-Zitate zu BKA-Vorwürfen ("Brandstifter-Effekt"):

BKA lehnte Einsatz von V-Leute des VS ab, weil diese selbst "überzeugte Rechtsextremisten" sind, sich gegenseitig "zu größeren Aktionen anstacheln", "unter dem Schutz des VS [. . .] ungestraft handeln [. . .] und die Exekutive nicht ernst nehmen", "als Straftäter [. . .] weder angeklagt noch verurteilt" würden, der Verfassungsschutz Rechtsextreme vor Durchsuchungen "oft vorher gewarnt" habe und der Polizei Hinweise absichtlich "erst so spät weitergeleitet" habe, dass "rechte Aktionen nicht mehr verhindert werden können" sowie "Beweismittel vor Eintreffen der Exekutive vernichtet werden" können.

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711490.pdf#page=21