Wahlkampf 2013

Spähaffäre: Bundesregierung muss Unternehmen hindern, Daten deutscher Kunden an Geheimdienste auszuliefern!

02.08.2013: Zu den aktuellen Berichten, dass - nicht nur britische - Telekommunikationsunternehmen Daten auch deutscher Kunden an Geheimdienste ausliefern, erklärt Hans-Christian Ströbele: "Auf deutschem Boden muss deutsches Recht gelten", verkündet Kanzlerin Merkel kürzlich vollmundig. Aber: Appellieren ist wohlfeil, doch durchgreifen ist nötig, Frau Merkel!"

  

Ströbele weiter:

"Die Bundesregierung darf nicht länger tatenlos zulassen, dass sich Telekommunikations-Unternehmen an der Ausforschung deutscher Kundinnen und Kunden beteiligen und vertrauliche Daten an Geheimdienste ausliefern.

Am deutschen Markt tätigen Unternehmen, die gegen ihre hiesigen Datenschutzverpflichtungen verstoßen**, kann und sollte die Bundesregierung durch die ihr unterstehende Bundesnetzagentur die Tätigkeit als Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter von Telekommunikationsdiensten untersagen. So sieht es das deutsche Telekommunikationsgesetz vor.

Ich habe in den letzten Tagen weitere Fragen an die Bundesregierung gerichtet nach ihren Maßnahmen gegen solche Praktiken von Unternehmen, u.a. bezüglich der Telekom AG sowie dem - heute abermals in den Medien genannten - weltgrößten Datennetzbetreiber LEVEL 3 Services Inc..

In diesem Zusammenhang besorgen mich auch heutige Meldungen, dass die Kabel Deutschland AG einer Übernahme durch das britische Unternehmen Vodafone zustimmen will, obwohl jenes offenbar vertrauliche Daten seiner Kunden dem britischen Geheimdienst ausliefert. Schon vor Wochen wies ich auf diese Gefahr solcher Übernahme hin : Überwacht der britische Geheimdienst dann künftig auch das Fernseh-Verhalten von 8,5 Mio. "Kabel Deutschland" - Kundenhaushalte hierzulande? Oder die Kommunikation von über 3,6 Mio. deren deutscher Internet- und Telefoniekunden? Beängstigend !

Auf meine Anfrage an die Bundesregierung nach Vodafone und andere Geheimdienst-Zulieferern schon vor 5 Wochen ist die Regierung ausgewichen und hat sich auf angebliche Geheimhaltungs-Vorschriften zurückgezogen.

Auch angesichts solcher neuer Gefahren können mich heutige Ankündigungen überhaupt nicht beruhigen, dass die USA und Großbritannien ihre 1968/69 mit Deutschland vereinbarten Abhör-Privilegien kündigen wollen. Sie sind ein reines Placebo, wenn stimmt, was die Bundesregierung auf meine Frage dazu im letzten November antwortete: dass diese alten Abkommen seit 1990 nicht mehr praktisch genutzt worden seien."

IM EINZELNEN kann solches Fehlverhalten von Unternehmen u.a. betreffen:

a) Unternehmen wie etwa die Deutsche Telekom AG (vgl. FOCUS-online 24.7.2013) oder im Internet genannte weitere Unternehmen (vgl. publicintelligence.net/us-nsas/ ) , die in den USA verbundene (Tochter-)Unternehmen unterhalten oder deutsche Kundendaten mithilfe US-amerikanischer Netzbetreiber o.a. Datendienstleister bearbeiten, insbesondere durch Abschluss sogen. CFIUS-Abkommen jene Kundendaten US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ausliefern;

b) Unternehmen, die entsprechend Obigem durch Kooperation mit britischen Unternehmen die Daten deutscher Kunden den Anforderungen dortiger Sicherheitsbehörden ausliefern (vgl. SZ 2.8.2013)

c) britische und amerikanische Telekommunikationsunternehmen, die am deutschen Markt - ggf. mit hiesigen Niederlassungen - ihre Dienstleistungen deutschen KundInnen anbieten bzw. anbieten wollen, bei Verarbeitung und Schutz dieser Daten hiesiges bzw. EU-Datenschutzrecht missachten, um Geheimdienst-Anforderungen aus ihren Herkunftsländern zu genügen.

QUELLEN: Untersagungsbefugnis nach § 126 TKG : www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__126.html

Fragen Ströbele an Bundesregierung vom 31.7.2013 bzgl. Telekommunikationsunternehmen: www.stroebele-online.de/themen/geheimdienste/6914137.html

Antwort Bundesregierung auf Frage Ströbele vom 28.6.2013 bzgl. Vodafone /Geheimdienste www2.stroebele-online.de/upload/sf434.pdf