Verfassungsschutz gegen Abgeordnete: Verfassungsgericht stoppt Schlapphut-Praxis
09.10.2013: Nach dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsschutz dürfe einen Linken-Politiker nicht mehr überwachen, fordert Hans-Christian Ströbele: Die Überwachung von weiteren Abgeordneten muss sofort beendet sowie alle Maßnahmen aus der Vergangenheit rückhaltlos offengelegt werden.
Ich begrüße den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der das Bundesverwaltungsgericht korrigiert und die Überwachung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow aus der Linkspartei für verfassungswidrig erklärt. Damit stärkt das höchste deutsche Gericht die Stellung der gewählten Abgeordneten deutlich und betont die Bedeutung des freien Mandats in der Demokratie.
Nun muss der Verfassungsschutz in Bund und Ländern unverzüglich die Konsequenzen hieraus ziehen und die Überwachung von weiteren Abgeordneten beenden sowie alle Maßnahmen aus der Vergangenheit bis zurück in die achtziger Jahre rückhaltlos offenlegen. Ich werde dies im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste in der nächsten Sitzung zum Thema machen und einfordern.