Bundesverfassungsgericht weist Klage zu Snowden-Vernehmung ab
12.12.2014: Christian Ströbele erklärt dazu: "Die Ablehnung unserer Klage gegen die Bundesregierung, Edward Snowden nach Berlin zu holen, um die verdachtslose NSA-Massenüberwachung im Untersuchungsausschuß endlich aufzuklären, bedauere ich sehr. Das ist wirklich ärgerlich, weil eine Chance vertan wird, die Wahrheit des Spionageskandals und sicheren Aufenthalt für Snowden zu finden.
Die Hinhaltetaktik und Trickserei von Regierung und Koalition wurde nicht gestoppt. Aber das Gericht hat in der Sache nicht entschieden. Es meint, die Regierung habe lediglich eine vorläufige Einschätzung über die Zeugenvernehmung abgegeben. Eine endgültige Entscheidung gebe es noch gar nicht. Ein konkretes Amtshilfeersuchen des Ausschusses, d.h. der Mehrheit der Koalition, fehle. Deshalb habe das Vorgehen der Regierung keine rechtlich relevante Wirkung. Regierung und Ausschußmehrheit müssen Farbe bekennen und dazu stehen, daß sie die Auseinandersetzung mit den illegalen Spähaktionen der NSA scheuen. Wir dürfen nicht zulassen, daß die Regierung sich ihrer Pflicht zur Amtshilfe entzieht, indem sie Festlegungen vermeidet. Unser Kampf um Aufklärung und für Snowden geht weiter. Es gibt noch Chancen auch für gerichtliche Hilfe. Wir werden sie nutzen."