Wahlkampf 2013

Beteiligten sich Bundeswehr und BND an gezielten Tötungen in Afghanistan?

30.12.2014: Pressemeldungen zufolge halfen Bundeswehr und BND bei gezielten Tötungen; das hatte die Bundesregierung stets bestritten. Hans-Christian Ströbele verlangt Aufklärung durch die Regierung.

  
 

US-Drohne MQ-9 Reaper ("Sensenmann")

Zu den Presseberichten über eine mutmaßliche Beteiligung der Bundeswehr und des BND an gezielten Tötungen in Afghanistan erklärt der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele:

"Stimmt es doch, Deutschland war dabei beim gezielten Töten in Afghanistan? Die Bundesregierung hat ein massives Problem, wenn der Bild-Bericht vom 30.12.2014 stimmt. Dann haben Regierung, Bundeswehr und BND nicht nur Parlament und Öffentlichkeit permanent belogen, sondern auch gegen Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen. Nach BILD soll Bundeswehrmajor Kneip 2011 in Afghanistan "Personenziele" ausgewählt und Informationen für die "Nominierung möglicher Personenziele" gesammelt haben. Kneip soll sogar Priorität für Festnahme oder NEUTRALISIERUNG einer Person "Kari Hafis" gefordert haben. BND soll Infos zur gezielten Tötung von Personen bei drohendem Angriff geliefert haben. Das hatten Bundesregierung und BND auf meine Fragen im Bundestag stets bestritten. Sie hatten sich sogar zur Behauptung verstiegen, Handy-Nummern seien für die Zielerfassung völlig ungeeignet. Auch NATO-General Ramms bestätigt inzwischen, dass Deutsche Zieldaten seit 2010 für die Tötung von Taliban geliefert haben. Bisher gab es einen weitgehenden Konsens in Deutschland, dass die Beteiligung an gezielten Tötungen in Afghanistan durch Kommandoaktionen und Killerdrohnen mit Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Die Bundesregierung muss unverzüglich und vollständig offenlegen, ob sie dagegen verstoßen hat. Ich habe dazu bereits gestern ein Frage an die Regierung eingereicht. Die Regierung hat Fristverlängerung erbeten. Reicht die Antwort nicht, werde ich eine Sondersitzung des PKG beantragen."

Christian Ströbeles vorherige Fragen zum Drohnenkomplex finden Sie:

HIER (Zielauswahl auf Stützpunkten in Deutschland),

HIER (Begehung schwerer Straftaten von deutschem Boden aus),

und HIER.

Außerdem möchten wir auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt, Nouripour und Keul aus dem Oktober 2010 verweisen, die Sie HIER finden.