Verfassungsschutz soll nicht NSA nachahmen: Gegen pauschale Massenüberwachung des Internet
27.02.2015: Zu den gestern veröffentlichten Dokumenten, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz seit mindestens 2013 massenhaft deutsche Internetnutzer ausforscht bit.ly/1DyjMpi, hat Hans-Christian Ströbele sogleich eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet(s.u.)und erklärt: "Wenn der Verfassungsschutz nun die Massendatenerfassung der NSA nachahmt und soziale Netzwerke automatisiert auswertet, ist dies rechtlich höchst fragwürdig und politisch verfehlt."
Frage Hans-Christian Ströbele zur Fragestunde des Bundestages am 4.3.2015:
Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Entwicklung und derzeitigem Stand der "automatisierten und systematischen Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von Massendaten aus dem Internet" wie "zentral" v.a. etwa "Kontaktlisten und Beziehungsgeflechte in…sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches solche selbst so formulierte Überwachung im Rahmen seiner neuen Referatsgruppe "Erweiterten Fachunterstützung Internet"(EFI) Berichten zufolge (netzpolitik.org 26.2.2015) mindestens seit 2013 betreibt, und inwieweit berücksichtigt das BfV dabei - neben politischen Bedenken dagegen - auch die Rechtslage, dass es keine Massendaten über solche Kommunikation abfangen darf, sondern sich lediglich gemäß § 3 G10 die Überwachung von (z.B. Email-)Verbindungen einzelner Teilnehmer durch die G10-Kommission genehmigen lassen darf ?