Wahlkampf 2013

Ströbeles Anfrage zum Asyl für Snowden und EU-Parlamentsentschluss: Bundesregierung abwehrend

04.11.2015: Zur Anfrage, ob die Bundesregierung der Aufforderung des EU-Parlaments nachkommen würde, Snowden Asyl zu gewähren, bleiben die Antworten knapp und ausweichend: An der Situation habe sich trotz Aufforderung des EU-Parlaments bislang nichts geändert, sodass die Einschätzung der Bundesregierung aus dem Mai 2014 nicht revidiert werden müsse.

Die an die Bundesregierung gestellte Frage Ströbeles lautete wie folgt:

Wird die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 29. Oktober 2015 mit der Aufforderung an alle EU-Mitgliedstaaten, Edward Snowden als Whistleblower und Verteidiger internationaler Menschenrechte Schutz zu gewähren, umsetzen, und wann wird dem Beschluss entsprechend die Bundesregierung Edward Snowden in Deutschland Schutz vor jeder Auslieferung oder Verschleppung garantieren, auch um ihm zu ermöglichen, vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages Zeugnis abzulegen und die Aktivitäten der Geheimdienste in der Europäischen Union und den USA aufzuzeigen?

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, antwortete darauf:"Die Bewertung der Bundesregierung hierzu hat sich nicht geändert.", woraufhin Ströbele noch einmal nachfragte:
"Hat die Bundesregierung den Beschluss, den das Europäische Parlament mit Mehrheit gefasst hat, zur Kenntnis genommen, mit dem das Europäische Parlament von allen Mitgliedern der Europäischen Union verlangt, dass sie Edward Snowden Schutz gewähren und ihm die Möglichkeit geben, auszureisen, zum Beispiel nach Deutschland? Hat die Bundesregierung den Beschluss zur Kenntnis genommen? Nimmt sie den Beschluss ernst, und folgt sie dieser Aufforderung der Mehrheit des Europäischen Parlaments, oder ist sie ihr egal?"

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

"Die Bundesregierung hat diesen Beschluss nicht nur zur Kenntnis genommen; die Bundesregierung hat die Aufnahmemöglichkeiten auch umfassend geprüft. Zum Ergebnis der Prüfung wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Ausschussdrucksache 58 des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode vom 2. Mai 2014, Ausschussdrucksache 104, verwiesen. Ehe Sie jetzt einwenden: "Das war vor dem Beschluss", sage ich: Das stimmt; aber der Beschluss umfasst keine neuen Tatsachen oder sonstigen Erkenntnisse. Das Dokument des Europäischen Parlaments ist wichtig, hat aber keinerlei rechtliche Wirkungen."

Hans-Christian Ströbele fragte noch einmal zurück:

"Folgt die Bundesregierung nur Beschlüssen, die das Europäische Parlament mit Mehrheit fasst, wenn darin rechtliche Verpflichtungen ausgesprochen werden, oder nimmt die Bundesregierung dieses immerhin höchste europäische demokratische Organ so ernst, dass sie auch diesen Beschluss ernst nimmt und ihm folgt oder zumindest erneut prüft, ob sie ihm folgen kann? Oder ist ihr das völlig egal?"

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

"Die Bundesregierung nimmt Stellungnahmen europäischer Organe nicht nur zur Kenntnis, sondern immer ernst. Das führt aber in diesem Fall zu keiner neuen Bewertung."

Auch Martina Renner von der LINKEN, die mit Hans-Christian Ströbele zusammen im NSA-Untersuchungsausschuss sitzt, stellte eine weitere Frage:

"Eine Rückfrage: Sie sagen, alle anhängigen Fragen zur Prüfung eines möglichen Aufenthaltstitels für Edward Snowden seien von der Bundesregierung schon beantwortet. Dann können Sie mir sicherlich sagen, wie die juristische Frage nach einem möglichen Auslieferungsschutz, weil Edward Snowden in den USA politische Strafverfolgung drohen könnte, durch die Bundesregierung beantwortet wird."

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

"Ich bitte um Verständnis, Frau Kollegin, dass ich jetzt nicht in allen Einzelheiten das wiedergeben kann, was auch in dieser von mir zitierten Ausschussdrucksache steht. Im Übrigen darf ich allgemein sagen, dass wir, da es sich bei den USA um einen Rechtsstaat handelt, nicht von politischer Strafjustiz ausgehen, sondern davon, dass die USA ihre Strafgesetze zur Anwendung bringen wollen. Das ist per se kein Hindernis für eine mögliche Auslieferung."

Das Protokoll der Sitzung finden Sie hier.

Das Video der Sitzung können Sie hier anschauen.