Wahlkampf 2013

Ströbele in ARD FAKT: Definition "Landesverrat" im StGB präzisieren!

13.04.2016: Der Fall Manfred Klag - Zweifel an Urteil gegen angeblichen Spion
"Da gibt es sowohl bei der Definition des Staatsgeheimnisses als auch der Definition des Landesverrats immer mehr Zweifel." Hans-Christian Ströbele in der Sendung FAKT

Rechtsexperten haben Zweifel an der Verurteilung des angeblichen deutschen Spions Manfred Klag. Der Experte für Staatsschutzdelikte Nikolaos Gazeas sagte dem ARD-Magazin FAKT, einige Annahmen des Gerichts, das den IT-Experten der Nato im Jahr 2013 wegen Spionage zu mehreren Jahren Haft verurteilt hatte, grenzten an Spekulation. So sei nicht erwiesen, dass Klag tatsächlich die Absicht gehabt habe, geheime Informationen an ausländische Geheimdienste zu verkaufen. Klag selbst beteuerte im Gespräch mit FAKT, er sei unschuldig.

In der ARD-Sendung vom 12.01.2016 forderte daher Hans-Christian Ströbele: "Die Strafvorschrift gegen Landesverrat muss präzisiert werden, damit jeder erkennen kann, wann er sich strafbar macht und wann nicht."

Die ganze Sendung zum Nachsehen finden Sie hier.

Text und Manuskript des Beitrages sind hier abrufbar.