Teure Sause in Lederhosen oder verhältnismäßige Bewirtungskosten für BND und befreundete Dienste?
21.09.2016: Mündliche Frage zu Gesamtkosten für die Bundesregierung für Bewirtung des BND auf dem Oktoberfest. Bundesregierung verweigert Öffentlichkeit konkrete Zahlen. In der Fragestunde vom 21.09.2016 stellte Hans-Christian Ströble folgende mündliche Frage an die Bundesregierung:
Welche Auskünfte gibt die Bundesregierung über die Gesamtkosten der durch den Bund der Steuerzahler in dessen letztem "Schwarzbuch" generell gerügten (www.schwarzbuch.de/content/oans-zwoadrei- gsuffa-schlapphute-auf-dem-oktoberfest) geplanten Veranstaltungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) anlässlich des Oktoberfests 2016 (v. a. für Bewirtung, Fahrgeschäfte, Betreuung, Beherbergung und Transport, einschließlich der Kosten der teilnehmenden anderen Geheimdienste, differenziert nach Mitarbeitern des BND und anderer Nachrichtendienste), und wie rechtfertigt die Bundesregierung ggf. eine Geheimhaltung der Antwort als Verschlusssache wegen "nachteiliger Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland" (wie im Fall meiner Mündlichen Fragen 24 bzw. 42 in den Plenarprotokollen 18/111 bzw. 18/114 sowie der Schriftlichen Fragen 1 auf Bundestagsdrucksache 18/6521 und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/6603), da hier nur Zahlen statt einer Datierung einzelner Veranstaltungen erfragt werden?
Antwort der Bundesregierung: Aus Geheimhaltungsgründen kommt es skandalöserweise zu keiner öffentlichen Beantwortung der Frage. Im Wortlauf äußerte sich Herr Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt:
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ströbele, die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil diese Informationen Ausgaben betreffen, deren Bewirtschaftung der Gesetzgeber in § 10a der Bundeshaushaltsordnung geheim zu haltenden Wirtschaftsplänen zugewiesen hat. Weitere Auskünfte werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und Ihnen gesondert übermittelt.
Im Zuge dessen kam es zur ersten Nachfrage, bei der Hans-Christian Ströbele den Kosten und dem Gestalt der Bewirtung durch de BND für befreundete Dienste tiefer nachgehen wollte:
"Ich hatte diese Antwort nach den früheren Antworten auf solche Nachfragen befürchtet. Aber, Herr Staatssekretär, ich habe ja nicht nach den Teilnehmern gefragt; ich habe auch nicht nach den Umständen gefragt, wie diese - so nenne ich es einmal salopp - "Sause" im Einzelnen stattfindet, die der Bundesnachrichtendienst für be-freundete Dienste auf dem Oktoberfest veranstaltet: ob da auch Lederhosen ausgegeben werden, damit sie zünftig begangen werden kann. Das habe ich Sie jetzt nicht gefragt, sondern ich habe Sie nur nach der reinen Zahl gefragt. Der Bund der Steuerzahler hat diese Ausgaben in der Vergangenheit erheblich kritisiert. Können Sie mir wenigstens sagen: In welcher Größenordnung bewegen sich die Ausgaben des Bundesnachrichtendienstes aus Steuermitteln für eine solche Sause mit befreundeten Geheimdiensten auf dem Oktoberfest?
Allerdings gab es auch hierzu von Herrn Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bun-deskanzleramt nur ausweichende Momente:
"Herr Abgeordneter Ströbele, die von Ihnen so be-zeichnete Sause und die Zahlen dazu sind Teil des Wirtschaftsplans, und der ist Geheim eingestuft. Der Gesetzgeber selbst hat das im § 10a der Bundeshaushaltsordnung so vorgesehen. Eine Diskussion dazu gibt es in den dafür vorgesehenen, geheim tagenden Gremien, nämlich dem Vertrauensgremium und dem PKGr, dem Sie selbst angehören. Ich möchte auch noch auf das eingehen, wovon Sie behaupten, dass es der Bund der Steuerzahler gesagt hat. Ich habe mir die Stelle auch durchgelesen. Der Bund der Steuerzahler sagt, dass er die Kosten nicht kritisiert und dass er sie für vertretbar hält. Vielmehr kritisiert er, dass das Ganze geheim gehalten wird, und fordert Transparenz. Nur: Das ist eine Forderung, die an den Gesetzgeber zu richten ist. Denn die Bundeshaushaltsordnung ist nun einmal so, und daran muss sich die Bundesregierung halten.
Daraufhin Hans-Christian Ströbele erneut: "Ich will den Versuch trotzdem noch einmal unter-nehmen. Sie beziehen sich auch in der Antwort auf eine frühere Frage von mir, die das gleiche Thema für die vergangenen Jahre betroffen hat, darauf, dass es Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland haben könnte. Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, dass es im Interesse der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland liegt, auch der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie hoch die Summe ist, ob es nun 5 000 oder 50 000 Euro sind, dass Sie wenigstens sagen, ob es eine fünfstellige oder höherstellige Zahl ist? Denn diese Veranstaltung hat ja ein bisschen Hautgout."
Aber auch zu einer groben Einordnung verweigert Klaus-Dieter Fritsche der Öffentlichkeit die Informationen:
"Ich bestreite, dass diese Veranstaltung einen Hautgout hat; denn solche Veranstaltungen werden ja nicht nur von deutschen Diensten oder Organisationen - es handelt sich ja nicht nur um Nachrichtendienste - veranstaltet, sondern zum Beispiel auch von ausländischen Nachrichtendiensten, die dann auch Vertreter des Bundesnachrichtendienstes einladen. Solche Veranstaltungen gehören auch zur Pflege der Partnerschaft. Was Ihre Frage angeht, ob ich nicht eine fünfstellige, sechsstellige oder sonstige Zahl nennen kann, muss ich noch einmal darauf verweisen, dass der Gesetzgeber selbst uns das versagt hat."