Wahlkampf 2013

Digitaler Waffenhandel vs. Menschenrechte - Der Bundestag wird immer erst hinterher informiert

17.11.2016: Humanistischer Pressedienst: Rüstungsexporte an Drittstaaten sollte gemäß den normierenden Vorgaben deutscher Gesetze und Verordnungen eine Ausnahme sein; sie sind jedoch zur gängigen Praxis geworden. Ströbele: "Wirtschafts- und industriepolitische Interessen scheinen maßgeblich zu sein. Das ist eigentlich mit unserer Verfassung und gerade auch dem Friedensparagrafen, Friedensartikel 26 des Grundgesetzes, nicht zu vereinbaren."

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