Wahlkampf 2013

Schriftliche Anfrage: Keine Inspektionen der Atomenergiebehörde in Brasilien

21.05.2010: Brasilien weigert sich die Zusatzprotokolle zum Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen zu unterzeichnen und somit Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) jederzeit ohne Anmeldung an jedem Ort im Land eine Inspektion vornehmen zu lassen.

Frage:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Weigerung Brasiliens, die Zusatzprotokolle zum Nichtverbreitungsvertrag für Atomwaffen zu unterzeichnen und somit Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) jederzeit ohne Anmeldung an jedem Ort im Land eine Inspektion vornehmen zu Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode - 5 - Drucksache 17/1812 lassen sowie die damit verbundene Forderung Brasiliens an die Atommächte, ihre militärischen Installationen durch die IAEO inspizieren zu lassen, um zu kontrollieren, ob sie ihre Abrüstungsabmachungen erfüllen (Interview mit dem Strategieminister Brasiliens Samuel Pinheiro Guimaraes, SPIEGEL ONLINE vom 10. Mai 2010), und welche Bedeutung haben diese Weigerung und diese Forderungen für den Streit mit dem Iran über die Kontrolle der Atomanlagen dieses Staates?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 20. Mai 2010:

Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) ein, u. a. auf der derzeit laufenden Überprüfungskonferenz für den Vertrag in New York. Dazu gehört im Bereich Nichtverbreitung die Universalisierung des wichtigen Instruments des Zusatzprotokolls, das Deutschland in enger Zusammenarbeit mit seinen EU-Partnern zum Standard von Safeguardsvereinbarungen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation machen will, da es ein hohes Maß an Transparenz garantiert und der IAEO weitgehende Kontrollrechte einräumt. Die wechselseitige argentinisch-brasilianische Kontrolle durch die gemeinsame Atomkontrollbehörde ABAAC fördert bereits Transparenz und Vertrauensbildung zwischen diesen beiden Staaten und geht in manchen Aspekten über die gewöhnlichen umfassenden Safeguardsabkommen hinaus. Sie kann aber eine international gültige Vereinbarung mit der IAEO nicht ersetzen. Die Bundesregierung fordert Brasilien regelmäßig bei allen hochrangigen bilateralen Kontakten zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls der IAEO auf. Auf deutsche Initiative hin demarchiert die EU zurzeit auch in Brasilien zur Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Um in Brasilien bestehende Vorbehalte auszuräumen, hat Deutschland bereits eine brasilianische Delegation zum Besuch der Anreicherungsanlage in Gronau eingeladen, die unter Safeguards auch nach dem Zusatzprotokoll steht. Während der NVV Nichtkernwaffenstaaten zum Abschluss von Safegaurdsvereinbarungen verpflichtet, um die ausschließlich friedliche Nutzung der Kernenergie zu überprüfen, bestehen für die Kernwaffenstaaten keine derartigen Verpflichtungen; dennoch haben alle Kernwaffenstaaten des NVV mit der IAEO Vereinbarungen auf der Basis des Zusatzprotokolls geschlossen. Diese können aber nach der Natur der Sache militärische Nuklearanlagen nicht einschließen. Iran hat 2003 das IAEO-Zusatzprotokoll gezeichnet, es aber in Reaktion auf die Überweisung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit 2006 ausgesetzt. Die Wierdereinsetzung des Zusatzprotokolls wäre ein wichtiger Schritt zur Herstellung der bisher fehlenden Transparenz im iranischen Nuklearprogramm und ist deshalb eine zentrale Forderung der E3+3, der Vereinten Nationen und der IAEO an Iran.