Wahlkampf 2013

Gesetzgeber muss umgehend gegen Korruption tätig werden

15.03.2002: Pressemitteilung zum Bekanntwerden immer neuer Verdachtsfälle und zur laufenden Debatte über Korruption in Deutschland

Gesetzgeber muss umgehend gegen Korruption tätig werden

Zum Bekanntwerden immer neuer Verdachtsfälle und laufenden Debatte über Korruption in Deutschland erklärt Hans-Christian Ströbele, MdB :

Nicht nur Behörden, Unternehmen und Parteien müssen gegen Korruption wirksamer tätig werden als bisher, sondern auch der Gesetzgeber. Folgende Maßnahmen halten wir für erforderlich:

1. Es muss eine zentrale Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und des Bundeskriminalamts für Straftaten der Bestechung und Vorteilsannahme geschaffen werden für Fälle, in denen sich der Verdacht gegen Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung richtet.

2. Informationsfreiheitsgesetze müssen den Bürgern endlich Akteneinsichtsrechte im Bund und in allen Bundesländern ermöglichen. Transparenz verhindert Korruption wirksam. Dies zeigt das Beispiel der skandinavischen Länder, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben und im internationalen Vergleich gegen Korruption am besten abschneiden. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums, der seit einem Jahr beraten wird, muss deutlich nachgebessert werden. Es gilt, den Widerstand der Bürokratie gegen das Gesetz zu überwinden und es gemäß der Koalitionsvereinbarung rasch zu verabschieden.

Transparenz und Offenheit der öffentlichen Verwaltung sind notwendig. Nur so erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Verbände die Chance, Regierungs- und Verwaltungs-handeln besser zu durchschauen und zu kontrollieren.

3. Das Gesetz über ein zentrales Korruptionsregister und den Ausschluss solcher Unternehmen von öffentlicher Auftragsvergabe, die mit Bestechung bzw. Vorteilsgewährung die Vergabe öffentlicher Aufträge beeinflusst oder dies auch nur versucht haben, muss vom Bundestag unverzüglich verabschiedet werden. Gerade von Praktikern wird dies als sehr wirksamer Schritt gegen Korruption angesehen.

4. Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer müssen durch Anzeige- und Mitteilungspflichten an der Aufdeckung von Korruptionsfällen wirksam beteiligt werden.

5. Hinweisgeber auf Korruptionsfälle in Unternehmen und Behörden müssen wirksam vor Repressalien geschützt werden, wozu sich Deutschland entsprechend in der EU-Strafrechtskonvention verpflichtet hat.

6. Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Novellierung des Parteiengesetzes muss zügig verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sieht u.a. schärfere Kontrollmöglichkeiten und schärfere Sanktionen wie strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen im Umgang mit Parteispenden vor. Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei Parteispenden.

7. Die mutmaßliche Beteiligung von Mandatsträgern an den kürzlich bekannt gewordenen Filz-Fällen verdeutlicht : auch Abgeordnete müssen mehr Transparenz über etwaige Interessenverflechtungen und Abhängigkeitsverhältnisse schaffen. Wir streben an, dass die Verhaltensregeln für Abgeordnete ergänzt werden. Sie sollen ihre Tätigkeit in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten künftig nicht nur dem Bundestagspräsidenten anzeigen, sondern diese sollen auch veröffentlicht werden.

Dies soll nach unserer Auffassung nicht nur für gegenwärtige gelten, sondern auch auf frühere und soweit absehbar - auch künftige - Tätigkeiten erweitert werden. Darüberhinaus sollen auch Berater- und Gutachtensverträge dem Parlamentspräsidenten angezeigt und veröffentlicht werden.